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ENERGIE/2265: Zypries - Mit der Förderung von Mieterstrom bringen wir die Energiewende in die Städte (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 26. April 2017

Zypries: "Mit der Förderung von Mieterstrom bringen wir die Energiewende in die Städte und beteiligen die Mieter an der Energiewende"


Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom beschlossen.

Zypries: "Mit der Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende. Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach zu profitieren. Das soll jetzt auch für Mieter möglich sein. Wenn beispielsweise ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das ist zwar auch heute möglich, rechnet sich aber für die meisten Vermieter nicht. Diese Lücke schließen wir jetzt, in dem wir einen Mieterstromzuschlag einführen. Das wird das Angebot für Mieterstrom beleben, Mieter profitieren davon und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie wird beschleunigt."

Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen wird damit voraussichtlich noch in diesem Jahr förderfähig. Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird. Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt voraussichtlich zwischen 3,8 Cent/kWh und 2,75 Cent/kWh. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst nach einem Gutachten, das das BMWi in Auftrag gegeben hat, bis zu 3,8 Millionen Wohnungen.

Gleichzeitig stellt der Gesetzentwurf sicher, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann und von einer Förderung auch tatsächlich profitiert. Hierzu beinhaltet der Gesetzentwurf Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 26. April 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2017

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