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ENERGIE/2282: Vertrag mit Energieversorgungsunternehmen über Finanzierung des Kernenergieausstiegs (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 26. Juni 2017

Vertrag zwischen Bundesrepublik Deutschland und Energieversorgungsunternehmen über Finanzierung des Kernenergieausstiegs unterzeichnet


Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, und die Vorstände der Energieversorgungsunternehmen haben am Montag den Vertrag zur Finanzierung der Kosten des Kernenergieausstieges unterzeichnet.

Er bekräftigt die im Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung festgelegte Aufteilung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung. Demnach sind und bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle verantwortlich. Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen. Damit es zu einem solchen teilweisen Haftungsübergang kommt müssen die Konzerne die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übertragen.

Der am Montag unterzeichnete Vertrag schafft sowohl für den Bund als auch für die Unternehmen sehr langfristige Rechtssicherheit und schließt den Prozess ab, der mit der Einsetzung der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs in dieser Legislaturperiode eingeleitet wurde. Durch den Vertrag werden außerdem zahlreiche im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle und dem Kernenergieausstieg stehende Rechtsstreite zwischen den Energieversorgern und dem Staat beendet.

Das Gesetz war mit beihilfenrechtlicher Genehmigung der Europäischen Kommission am 16. Juni 2017 in Kraft getreten. Die Unternehmen werden am 1. Juli 2017 Barmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro in den neu errichteten "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" einzahlen.

Der Vertrag über die Internetseite es Ministeriums abrufbar.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 26. Juni 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2017

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