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FINANZEN/062: Vertrauen zurückgewinnen (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 12. März 2010

Vertrauen zurückgewinnen


Die als Lehre aus der historischen Finanzmarktkrise resultierenden internationalen Bemühungen für eine bessere Finanzmarktregulierung sind auf einem guten Weg. Die gefassten Beschlüsse werden in Deutschland konsequent in nationales Recht überführt: So werden striktere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen den Finanzinstituten erlauben, größere Verluste und längere "Trockenperioden" an den Finanzmärkten ohne Gefahr eines Zusammenbruchs zu überstehen.

Darüber hinaus wurden durch den Gesetzentwurf zur Umsetzung international beschlossener Vergütungsstandards in Deutschland Vergütung und langfristiger Unternehmenserfolg bereits besser miteinander verzahnt - eine wichtige Bedingung für ein insgesamt nachhaltigeres Wirtschaften. Und durch unser nationales Ausführungsgesetz zur europäischen Ratingverordnung werden die Voraussetzungen für die operative Beaufsichtigung von Ratingagenturen auf nationaler Ebene geschaffen.

Ebenfalls mit dem Ziel, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und mehr Kontrolle auf den Finanzmärkten zu schaffen, sollen in Europa neue Finanzaufsichtsstrukturen geschaffen werden. Ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken soll die Stabilität des gesamten Finanzsystems überwachen, indem er systemische Risiken analysiert, frühzeitig vor ihnen warnt und Empfehlungen zur Beseitigung der Risiken ausspricht.

Durch ein Europäisches Finanzaufsichtssystem, bestehend aus den nationalen Aufsichtsbehörden und drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor, sollen Qualität und Kohärenz der Aufsicht in Europa entscheidend verbessert werden. Aber auch die deutsche Finanzaufsicht muss reformiert und modernisiert werden, um die Finanzmarktakteure effektiv kontrollieren und rechtzeitig eingreifen zu können. Wir arbeiten deshalb an einem Gesetzentwurf zur organisatorischen und inhaltlichen Straffung der deutschen Finanzaufsicht, den wir noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen wollen.

Um Privatanleger künftig besser zu schützen und riskanten Geschäften von vornherein Einhalt zu gebieten, wird das Bundesministerium der Finanzen noch im April einen Gesetzentwurf vorlegen, der insbesondere festgelegt, dass Finanzdienstleistungsinstitute auch bei der Vermittlung von Produkten des Grauen Kapitalmarktes (also des Teils der Finanzmärkte, der derzeit nur in beschränktem Rahmen der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt), die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes einhalten müssen.

Und um Anleger besser zu schützen, wenn sie falsch beraten oder über Institutsprovisionen nicht informiert wurden, wird es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zukünftig möglich sein, Bußgelder zu verhängen. Ferner soll im Bereich der Anlageberatung ein spezielles Registrierungs- und Sanktionsregime eingeführt werden. Zur Stärkung der Stabilität und Integrität des Finanzmarktes sollen die risikoreichen, ungedeckten Leerverkäufe, also das pure Spekulieren auf fallende Kurse, ganz verboten werden. Zudem soll durch Einführung zusätzlicher Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten künftig das unbemerkte "Anschleichen" an Unternehmen verhindert werden.

Aber auch das ist nicht genug. Wir beabsichtigen, den Finanzsektor angemessen an den Krisenkosten zu beteiligen sowie ein intelligentes Regime zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Banken zu entwickeln, um den Staat davor zu bewahren, die Kosten für eine Krise alleine tragen und nochmals für angeschlagene Finanzinstitute allein mit Steuergeldern haften zu müssen. Jede einzelne dieser Maßnahmen ist für sich genommen zwingend erforderlich. Nicht weniger wichtig ist es aber sicherzustellen, dass die verschiedenen Maßnahmen sinnvoll ineinander greifen, um das Risiko einer weiteren, derart schweren Krise zu verringern.

Zusammengefasst: In den nächsten Monaten wird es auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vor allem darum gehen, Antworten auf die zentralen, noch offenen Finanzmarktfragen zu geben: Wie verringern wir die Risiken zukünftiger Finanzkrisen über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus? Wie sieht eine faire Lastenverteilung der Kosten der derzeitigen, aber auch künftiger Krisen aus? Und wie kann all das gelingen, ohne gleichzeitig die Finanzmärkte in ihren wohlfahrtsmehrenden Funktionen zu schwächen?

Diese Fragen stehen auch im Mittelpunkt der hochrangigen internationalen Finanzmarktkonferenz, zu der ich für den 20. Mai dieses Jahres nach Berlin eingeladen habe. Ziel der Konferenz ist es, inhaltliche und politische Unterstützung zu organisieren, um bei der Diskussion dieser Fragen beim G 20-Gipfel im Juni weiter voranzukommen.

Das Vertrauen in die Finanzmärkte wurde durch die historische Finanzmarktkrise in seinen Grundfesten erschüttert. Jetzt gilt es, verloren gegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen: Durch eine bessere Aufsicht über die Akteure und einen stärkeren Schutz der Steuerzahler und Sparer, aber genauso durch ein nachhaltigeres und verantwortungsvolleres Verhalten aller Finanzmarktakteure. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gelingen wird.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 12.03.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2010