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FINANZEN/060: Konstituierende Sitzung der Gemeindefinanzkommission (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Pressemitteilung Nr. 10 vom 4. März 2010

Konstituierende Sitzung der Gemeindefinanzkommission am 4. März 2010


Das Bundeskabinett hat am 24. Februar 2010 die Einsetzung einer Gemeindefinanzkommission durch den Bundesminister der Finanzen beschlossen. In der heutigen konstituierenden Sitzung der Gemeindefinanzkommission unter Leitung von Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, wurde einvernehmlich vereinbart:

Die Kommission soll auf der Basis einer zeitnahen Bestandsaufnahme Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung erarbeiten und bewerten. Darüber hinaus werden die Beteiligung der Kommunen an der Rechtsetzung erörtert und Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite (beispielsweise durch Flexibilisierung von Standards) geprüft. Ein von allen Beteiligten getragener Bericht soll bis Herbst 2010 vorgelegt werden.

Mitglieder der Gemeindefinanzkommission sind der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble, der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière und der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Rainer Brüderle sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Länder. Die Kommission tagt unter dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen.

Um die Arbeitsschwerpunkte effektiv zu bewältigen, wurden eine Arbeitsgruppe "Kommunalsteuern" und eine Arbeitsgruppe "Standards", die vom Bundesministerium der Finanzen geleitet werden sowie eine Arbeitsgruppe "Rechtsetzung" unter der Leitung des Bundesministeriums des Innern eingesetzt.

Die Arbeitsgruppe "Kommunalsteuern" soll eine Bestandsaufnahme der bestehenden Gewerbesteuer vornehmen und der Kommission Vorschläge zur Zukunft der Gewerbesteuer unter Einbeziehung von Alternativmodellen unterbreiten. Die Arbeitsgruppe "Standards" soll Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite prüfen (beispielsweise durch Modifikationen wie Flexibilisierung, Regionalisierung o. ä.). Die Arbeitsgruppe "Rechtsetzung" soll sich mit der Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes sowie insbesondere an der EU-Rechtsetzung befassen.


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Quelle:
BMF-Pressemitteilung Nr. 10 vom 04.03.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2010