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GEWERKSCHAFT/1015: Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns - ein historischer Schritt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 3. Juli 2014

Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ist ein historischer Schritt - Missbrauch der Ausnahmen muss verhindert werden



Berlin, 03.07.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wertet die vom Bundestag beschlossene Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2015 als historischen Schritt im Kampf gegen Armutslöhne. "Es ist ein großer Erfolg für die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften, dass der Bundestag mit dem Mindestlohn-Gesetz endlich Hungerlöhnen ein Ende setzen will", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Donnerstag nach der Verabschiedung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes im Deutschen Bundestag.

"Angesichts der Tatsache, dass derzeit noch mehr als fünf Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro bekommen, ist eine gesetzliche Lohnuntergrenze gegen Lohndumping und Ausbeutung überfällig", so Bsirske. Dies trage ebenso zur Stärkung von Tarifverträgen bei, wie die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen und die Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes für alle Branchen. Richtig sei auch, dass der Mindestlohn bereits ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen, zum 1. Januar 2017, erstmals erhöht werden könne.

"Nach wie vor nicht akzeptabel ist der Umstand, dass auf Druck der Arbeitgeberlobby und Betreiben von CDU und CSU zwei bis zweieinhalb Millionen Menschen der Mindestlohn zunächst vorenthalten bleibt", unterstrich Bsirske. Wenn der Mindestlohn nicht für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Neubeschäftigung gelten solle, berge dies die große Gefahr, dass Arbeitgeber die Betroffenen nur vorübergehend als Billigkräfte einsetzten und sie nach kurzer Zeit durch andere Langzeitarbeitslose austauschten.

Gleichzeitig würden dadurch nicht tarifgebundene Unternehmen gegenüber tarifgebundenen bevorzugt, weil Tarifverträge durchgehend bereits die 8,50 Euro vorsähen oder in Kürze erreichten. "Das läuft dem Anspruch des Tarifautonomiestärkungsgesetzes zuwider. Hier hat sich die Union zulasten von Millionen Beschäftigten durchgesetzt, denn die Ausnahmen treffen gerade die Schwächsten: Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte, Zeitungszusteller, Jugendliche und Praktikanten. So wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn amputiert und in der Folge nur schwer zu kontrollieren sein." Weitere Ausbeutung drohe zudem, wenn Arbeitgeber für Saisonkräfte die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung mit dem Mindestlohn verrechnen dürften. "Wer hier Mondpreise aufruft, um weiterhin Hungerlöhne zahlen zu können, muss auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden", forderte Bsirske.

Völlig aberwitzig sei die gesetzliche Regelung, wonach die Zeitungsverlage für die Zeitungszustellung im ersten Jahr statt 8,50 Euro nur 6,38 Euro pro Stunde und im zweiten Jahr nur 7,23 Euro bezahlen müssten. "Die Zeitungsverleger haben eine tarifliche Übergangslösung kategorisch abgelehnt und werden jetzt aus fadenscheinigen Gründen mit einem Mindestlohn-Abschlag belohnt", so Bsirske. Die in ver.di organisierten Zeitungszusteller hatten in den vergangenen Tagen mehr als 18.000 Unterschriften gegen diese Ausnahme gesammelt und am Vormittag im Bundesarbeitsministerium übergeben.

"Die Auseinandersetzung um die flächendeckende Geltung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ohne Schlupflöcher geht weiter. Jetzt sind die Länder im Rahmen der Bundesrats-Beratungen gefordert", sagte Bsirske. "Bundesregierung, Bundestag und Länder sind in der Verantwortung, die Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns effizient zu überprüfen und den Missbrauch durch die vorgesehenen Ausnahmeregelungen zu verhindern", mahnte der ver.di-Vorsitzende. Dazu müsse auch das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll deutlich aufgestockt werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 03.07.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014