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GEWERKSCHAFT/1203: Vertragsbruch Deutsche Post - Arbeitgeber lässt Erklärungsfrist verstreichen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. Juni 2015

Vertragsbruch Deutsche Post: Arbeitgeber lässt Erklärungsfrist verstreichen - Unbefristeter Streik jederzeit möglich


Berlin, 04.06.2015 - Im Tarifkonflikt um die Arbeits- und Entgeltbedingungen der rund 140.000 Tarifkräfte hat die Deutsche Post AG die Erklärungsfrist verstreichen lassen und die Weichen auf Streik gestellt: "Während zehn Verhandlungstagen seit Mitte März hat sich die Deutsche Post AG nicht in Richtung einer Konfliktlösung bewegt. Deshalb haben wir als Gewerkschaft ein umfassendes Angebot unterbreitet. Es trägt dem zentralen Argument der Deutschen Post AG nach einer veränderten Lohnspreizung und nach Entlastung Rechnung und sorgt im Interesse der Allgemeinheit zugleich für den Erhalt eines ganzheitlichen und leistungsfähigen Zustellnetzes. Das Angebot ist ein tragfähiger Kompromiss und in der Lage, den Frieden im Betrieb herzustellen. Dass die Deutsche Post AG die Erklärungsfrist ignoriert, ist ein unter Tarifvertragsparteien sehr ungewöhnliches Verhalten und wirft die Frage auf, ob das Unternehmen überhaupt ein Interesse an einer Lösung am Verhandlungstisch hat", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Andrea Kocsis am Donnerstagnachmittag in Berlin.

ver.di hatte in der sechsten Verhandlungsrunde am vergangenen Dienstag mit einem umfassenden Angebot versucht, die Post ungeachtet ihres Vertragsbruchs von einer einvernehmlichen Lösung zu überzeugen und vom Konfliktkurs gegen die Beschäftigten abzubringen. Das Gesamtpaket sah unter anderem eine Rückführung der von der Deutschen Post AG für die Zustellung gegründeten 49 Regionalgesellschaften (DHL Delivery GmbHs) in den Haustarifvertrag der Deutschen Post AG vor, eine Verlängerung der Schutzregelungen zu Kündigungen und Fremdvergabe, den Verzicht auf eine lineare Einkommenserhöhung in diesem Jahr und eine strukturelle Veränderung der bestehenden Entgelttabelle für alle neu eingestellten Beschäftigten, wonach diese künftig nicht mehr nach zwei, sondern erst nach drei Jahren in die jeweils nächsthöhere Erfahrungsstufe aufstiegen.

Das Angebot war - wie bei Tarifvereinbarungen üblich - mit einer Erklärungsfrist versehen, die nunmehr verstrichen ist. Damit sind unbefristete Streiks ab sofort möglich.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.06.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2015

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