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GEWERKSCHAFT/1478: Erfolg bei Esprit - Unternehmen sagt Anerkennungstarifvertrag zu (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. April 2017

Erfolg bei Esprit: Unternehmen sagt Anerkennungstarifvertrag zu - Schutz für Beschäftigte


Berlin, 12.04.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Zusage der Geschäftsführung der Textileinzelhandelskette Esprit, einen Anerkennungstarifvertrag zu unterzeichnen. Das hat das Unternehmen gegenüber ver.di schriftlich erklärt. "Es zeigt sich, dass sich Einsatz- und Kampfbereitschaft für Tarifverträge, die gute Arbeitsbedingungen und sichere Einkommen gewährleisten, lohnen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger am Mittwoch. Den Haustarifvertrag hatte das Unternehmen Ende 2016 mit Wirkung zum 31. März 2017 gekündigt.

In der Folge hatte ver.di gemeinsam mit Aktiven und Beschäftigten betriebliche Aktionen bis hin zu Streiks geplant, um einen Tarifvertrag zu erreichen, der die Einkommen und Arbeitsbedingungen sicherstellt.

Ein Anerkennungstarifvertrag bedeutet, dass künftig auch bei Esprit Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen auf dem Niveau der regionalen Flächentarifverträge für den Einzelhandel gelten werden. Darüber hinaus kommen die in den Manteltarifverträgen vereinbarten vorteilhaften Regelungen etwa zu Arbeitszeiten, Zuschlägen, Sonderzahlungen, Urlaubsdauer und Altersvorsorge zur Anwendung. Die regionalen Flächentarifverträge für den Einzelhandel werden in den nächsten Wochen mit den zuständigen Arbeitgeberverbänden verhandelt.

Die Bereitschaft der Esprit-Geschäftsführung zur vollen Tarifbindung sei ein wichtiges Signal. "Tarifverträge schützen und signalisieren darüber hinaus Respekt und Wertschätzung für die Beschäftigten", betonte Nutzenberger.

Esprit beschäftigt in Deutschland rund 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Quelle:
Presseinformation vom 12.04.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2017

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