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GEWERKSCHAFT/1970: ver.di begrüßt Forderung der Landesverkehrsminister nach ÖPNV-Rettungsschirm (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. Mai 2020

ver.di begrüßt Forderung der Landesverkehrsminister nach ÖPNV-Rettungsschirm


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Aufforderung der Landesverkehrsministerkonferenz (VMK) gegenüber der Bundesregierung, einen Rettungsschirm für Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aufzuspannen. Die Einnahmenverluste durch coronabedingte Fahrgastrückgänge werden auf 5 bis 7 Milliarden Euro geschätzt. Kommunen und Verkehrsunternehmen können dies nicht bewältigen. Da der ÖPNV nicht kostendeckend ist, können auch Kredite nicht zurückgezahlt werden.

"Der ÖPNV ist für die Beförderung der Menschen in diesem Land essentiell, zugleich aber akut in seiner Existenz bedroht. Im Lichte des Klimaschutzes sind nicht Kürzungen, sondern der Ausbau das Gebot der Stunde. Es ist unglaublich, dass nun das ganze System in Gefahr gebracht wird. Das Bundesfinanzministerium muss sich jetzt bewegen und der Aufforderung der Landesverkehrsminister nach einem Rettungsschirm für den ÖPNV nachkommen", fordert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.

Bereits am 29. April 2020 hatten sich die Betriebsräte von über 150 Nahverkehrsunternehmen mit der Forderung nach einem Rettungsschirm an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt.

Der ÖPNV mit Bussen, Straßen- und U-Bahnen befördert täglich 28 Millionen Fahrgäste, in der Branche arbeiten über 130.000 Menschen.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.05.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2020

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