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GEWERKSCHAFT/332: Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zu Sonntagsöffnungen in Dresden (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 3. November 2010

OVG-Beschluss zu Sonntagsöffnungen in Dresden ist ein großer Erfolg - erstmals Antragsbefugnis für ver.di


Berlin, 03.11.2010 - Als "Riesenerfolg für die Verkäuferinnen und Verkäufer" hat die stellvertretende Vorsitzende der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen bezeichnet, der die Verordnung der Stadt Dresden über die Sonntagsöffnungen im Jahr 2010 außer Kraft setzt: "Damit sind alle drei vor Weihnachten geplanten Sonntagsöffnungen in Dresden hinfällig. Das ist eine gute Nachricht für die Kolleginnen und Kollegen, die sich gerade in der besinnlichen Zeit um ihre Familien kümmern oder, wie der überwiegende Rest der Bevölkerung auch, die Sonntage nutzen möchten, um im Vorweihnachtstrubel zur Ruhe zu kommen", sagte Mönig-Raane.

Sie gehe davon aus, dass das OVG Bautzen in der Hauptverhandlung die mit dem Eilbeschluss eingeschlagene Richtung weiter verfolgen werde. Ein besonderer Erfolg für die Gewerkschaft sei dabei, dass erstmals im Rahmen eines Verfahrens zum Thema Ladenöffnungszeiten auch ver.di antragsbefugt gewesen sei: "Ich erwarte, dass sich diese Auffassung bundesweit durchsetzt. Dadurch bekommen wir die Beschäftigten, die unter immensem Druck stehen, aus der ersten Reihe der Auseinandersetzung und können diese in ihrem Interesse erfolgreich weiter führen", machte Mönig-Raane deutlich. Denn auch anderswo müssten Verfahren geführt werden, um das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Dezember 2009, das den Ladenschluss am Sonntag zum integralen Bestandteil des Arbeitnehmerschutzes erklärt hatte, in den unterschiedlichen Landesladenschlussgesetzen durchzusetzen. "Das Bautzener Urteil ermuntert und stärkt uns in den noch bevor stehen Prozessen", kündigte Mönig-Raane an.

Es sei seit langem bekannt, dass eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten nicht zu höheren Umsätzen führe, sondern lediglich dazu, dass aufgrund steigender Betriebskosten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse durch prekäre Beschäftigung ersetzt würden. Trotzdem wollten die Händler ein 'Shopping ohne Ende'. "Die Länder sind diesem vermeintlich wirtschaftsfreundlichen Kurs gefolgt. Jetzt müssen sie diesen unsinnigen Kurs korrigieren", forderte Mönig-Raane.


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Quelle:
Presseinformation vom 03.11.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2010