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GEWERKSCHAFT/632: ver.di begrüßt Arbeitszeitgesetz für selbstständige Kraftfahrer (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 27.‍ ‍April 2012

ver.di begrüßt Arbeitszeitgesetz für selbstständige Kraftfahrer



Berlin, 27.04.2012 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das vom Bundestag beschlossene neue Arbeitszeitgesetz für selbstständige Kraftfahrer. "Gleiche Arbeitszeitregelungen für alle Berufskraftfahrer in Europa sind ein wichtiges Element im Kampf gegen Wettbewerbsverzerrung und Lohndumping. Mit der Regelung wird Druck aus dem Gewerbe genommen. Der Anreiz, angestellte Fahrer in die teilweise selbstausbeuterische Selbstständigkeit zu drängen, wird durch das gleiche Recht für alle verringert", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Das Arbeitszeitgesetz für selbstständige Kraftfahrer setzt die Vorgabe der Europäischen Union zur Einbeziehung der selbstständigen Fahrerinnen und Fahrer in die EU-Arbeitszeitrichtlinie für den Straßenverkehr (2002/15/EG) in nationales Recht um. Das neue Gesetz beschränkt die Arbeitszeit der selbstständigen Fahrer analog der Arbeitszeit der angestellten Fahrer auf durchschnittlich auf 48 Stunden pro Woche beziehungsweise auf bis zu 60 Stunden pro Woche bei einem viermonatigen Ausgleichszeitraum.

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Quelle:
Presseinformation vom 26.04.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2012