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GEWERKSCHAFT/702: Trotz Klarstellungen des Gerichts wirken ESM-Auflagen krisenverschärfend (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. September 2012

Trotz Klarstellungen des Bundesverfassungsgerichts wirken ESM-Auflagen krisenverschärfend



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Klarstellungen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM, sieht die inhaltliche Ausgestaltung der Auflagen durch den ESM aber sehr kritisch. Der Euro-Rettungsschirm ESM sei ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Refinanzierungsprobleme der kriselnden Euro-Mitgliedsstaaten. "Ohne Rettungsschirm würden die Refinanzierungskosten weiterhin durch die privaten Kapitalmärkte diktiert", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Allerdings reiche die aktuelle finanzielle Grundausstattung des ESM für eine umfassende Eindämmung der Refinanzierungsprobleme nicht aus. Deswegen fordere ver.di, den ESM künftig mit einer Banklizenz auszustatten und somit direkt über die Zentralbank zu finanzieren.

Äußerst kritisch sieht ver.di die mit dem EFSF und künftig mit dem ESM verknüpften Auflagen zur Gestaltung der Wirtschaftspolitik in den betroffenen Ländern. Dabei handele es sich ausschließlich um neoliberale Strukturreformen. "Die Zerschlagung der südeuropäischen Flächentarifvertragssysteme, der massive Personalabbau im öffentlichen Dienst, die Demontage armutsfester Alterssicherungssysteme und die Privatisierung öffentlicher Güter verschärfen nur die aktuelle Krise", betonte Bsirske. Der Rettungsschirm lindere somit lediglich die Refinanzierungsprobleme der Krisenstaaten, verhindere aber gerade durch die Auflagen eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung und damit ein Ende der Krise.

ver.di teilt nicht die Kritik der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, dass der ESM der Einführung einer Haftungsunion durch die Hintertür entspricht. Die Eurozone sei infolge der engen Verflechtungen ihrer Mitgliedsstaaten längst zu einer Haftungs- und Transferunion geworden. "Wer sich weiterhin einem gemeinsamen Schuldenmanagement etwa in Form einer Schuldengarantie oder Eurobonds verweigert, ignoriert die Realitäten und setzt somit die Volkswirtschaften der Mitgliedsstaaten unnötigen Risiken aus", sagte Bsirske.

Zu begrüßen sei, dass das Verfassungsgericht die Mitwirkungs- und Informationsrechte von Bundestag und Bundesrat stärkt. ver.di fordert seit langem, dass auch auf europäischer Ebene die Konstruktion der Koordination und Steuerung der Wirtschaftspolitik auf eine demokratische Basis gestellt werden muss. Als wirtschaftlich und sozial schädlich und die Demokratie schwächend lehnt ver.di auch weiterhin die Einführung eines Europäischen Fiskalpaktes kategorisch ab, der im aktuellen Urteil mit verhandelt wurde. Die Schuldenregeln des Europäischen Fiskalpaktes schreiben die Kürzungspolitik auf Dauer fest. Damit wirkt der Fiskalpakt dauerhaft als Wachstumsbremse. So kann die Krise nicht beendet werden, die Armut in Europa wird wachsen und Demokratie weiter abgebaut.

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Quelle:
Presseinformation vom 12.09.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2012