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GEWERKSCHAFT/794: Verhandlungsauftakt für Mindestlohn im Friseurhandwerk (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. April 2013

Verhandlungsauftakt für Mindestlohn im Friseurhandwerk



Berlin, 21.04.2013 - Am kommenden Montag (22. April) nehmen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Tarifgemeinschaft des Zentralverbandes des deutschen Friseurhandwerkes und die Landesinnungsverbände die Verhandlungen über einen branchenweiten Mindestlohn für das Friseurhandwerk auf.

"Die Verhandlungen bieten die historische Chance, einen Niedriglohnsektor wie das Friseurhandwerk auf den Weg zu fairen Löhnen zu bringen", betonte ver.di-Verhandlungsführerin Ute Kittel. Ein Mindestlohn für Friseurinnen und Friseure von bundeseinheitlich 8,50 Euro solle bis spätestens 2015 erreicht werden. Das sei ein ambitioniertes Ziel, aber machbar.

"Damit wird die Basis geschaffen, weitere vernünftige Lohnentwicklungen im Friseurhandwerk voranzutreiben. Auch wenn das bedeutet, dass es in manchen Landstrichen zu 150 Prozent Tariferhöhung führen wird", unterstrich Kittel. In der Konsequenz folgten den fairen Löhnen dann auch faire Preise. Es könne nicht angehen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Niedriglöhne die Preise für Friseurdienstleistungen subventionierten. Außerdem lasse sich der Nachwuchs- und Fachkräftemangel nur durch eine faire Gehaltspolitik stoppen, so die Gewerkschafterin.

Die erste Verhandlung findet in Würzburg statt.

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Quelle:
Presseinformation vom 21.04.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2013