Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

GEWERKSCHAFT/891: Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro muss auch für Zeitungszusteller gelten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 28. Oktober 2013

Keine Ausnahmen: Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro muss auch für Zeitungszusteller gelten



Berlin, 28.10.2013 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Forderung von Zeitungsverlegern und Vertretern des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Zeitungszusteller von einem künftigen gesetzlichen Mindestlohn auszuschließen, als "sozial verantwortungslos und nicht hinnehmbar".

"In halbwegs anständigen Zustellbetrieben bekommen die Zusteller auch heute schon einen Stundenlohn von über 8,50 Euro. Ein gesetzlicher Mindestlohn trifft also die 'schwarzen Schafe' der Branche und erfüllt damit seinen Zweck: Wettbewerb zulasten der Beschäftigten auszuhebeln", betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Es gibt keinen Grund, der eine Ausnahme der Zeitungszusteller aus einem gesetzlichen Mindestlohn rechtfertigen würde. Die zukünftige Bundesregierung darf hier auf keinen Fall ein Einfallstor schaffen, das einzelnen Verlagen die Möglichkeit gibt, ihre Zusteller weiterhin zu Billiglöhnen auf die Straßen zu schicken und sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denen zu verschaffen, die ordentliche Bedingungen geschaffen haben. Für uns steht fest: Lohndumping im Zustellbereich darf keinesfalls legalisiert werden", unterstrich Werneke.

Insgesamt sind in der Zustellerbranche rund 300.000 Menschen tätig. Zeitungzustellerinnen und Zusteller arbeiten überwiegend nachts und unter schwierigsten Bedingungen. Stundenlöhne von vier Euro und weniger sind in Deutschland keine Seltenheit. Es gibt kaum Tarifverträge und keine einheitlichen Grundsätze und Regeln für die Lohnhöhe und die Gestaltung der verschiedenen Entlohnungssysteme. Meist ist die Grundlage ein Stücklohn. Für manche Tätigkeiten gibt es auch Zeitlöhne. Hinzu kommt die Bezahlung bestimmter Erschwernisse oder Aufwendungen wie Weglänge oder Nutzung von Fahrzeugen, sodass sich die tatsächliche Lohnhöhe meist aus einer Kombination dieser unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt.

*

Quelle:
Presseinformation vom 28.10.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2013