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MELDUNG/597: Startschuss für Förderprogramm zum Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 4. Januar 2016

Machnig gibt Startschuss für Förderprogramm zum Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen


Zum neuen Jahr startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Technologieförderprogramm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen". WIPANO zielt darauf ab, den Wissens- und Technologietransfer, also die Verbreitung innovativer Ideen zu fördern. Dafür werden insgesamt 23 Mio. Euro bereitgestellt - für Normungsprojekte sowie für die Patentierung und Verwertung innovativer Ideen. In der Patentförderung werden die Kosten für Beratung, Patentanwalt oder Patentanmeldung anteilig übernommen. (Forschungs-)Projekte zur Entwicklung von Normen für innovative Produkte und Dienstleistungen werden im Normungsstrang des Programms gefördert.

Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: "Innovative Produkte sind der Motor unserer Wirtschaft. Mit WIPANO helfen wir Unternehmen und Hochschulen dabei, ihre Erfindungen in den Markt zu bringen. Gerade unser Mittelstand braucht mehr Unterstützung bei der Sicherung seiner Erfindungen und bei der Normierung - national, europäisch und international. Daher steigern wir die Fördersumme für KMU von bislang 8.000 Euro auf künftig bis zu 16.575 Euro. Mit WIPANO haben wir ein schlagfähiges Programm aufgelegt, das die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft stärken und die Position unserer Unternehmen im internationalen Wettbewerb verbessern wird."

Die bewährte Patent- (SIGNO) und Normungsförderung (INS/TNS) des Bundeswirtschaftsministeriums werden in WIPANO unter einem Dach gebündelt. Dadurch wird die Förderlandschaft handlicher und übersichtlicher. Weitere Vereinfachungen entstehen in den Förderregularien beispielsweise durch eine Angleichung der verschiedenen Fördermodule zur patentrechtlichen Sicherung und Verwertung der Ideen. So wird mehr Wettbewerb und Transparenz bei der Inanspruchnahme von externen Dienstleistern erreicht.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Förderperiode endet am 31.12.2019.

Weitere Informationen zum Programm und die Förderrichtlinie finden Sie unter:
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Technologie/Rahmenbedingungen/patente,did=746982.html

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 4. Januar 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Januar 2016

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