Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

ARBEITSRECHT/187: Höhere Gewalt beim Rückflug - Arbeitnehmer müssen zusätzlichen Urlaub nehmen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 1. September 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Höhere Gewalt beim Rückflug: Arbeitnehmer müssen bei verspäteter Urlaubsrückkehr zusätzlichen Urlaub nehmen



Berlin (DAV). Ein Vulkanausbruch auf Island könnte zu erheblichen Einschränkungen im europäischen Flugverkehr führen. Arbeitnehmer, die dadurch verspätet aus dem Urlaub zurückkehren, dürfen aber nicht auf Kulanz ihrer Chefs hoffen, berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.

Zwar könne der Arbeitnehmer nichts dafür, wenn aufgrund von Naturgewalten Flüge stunden- oder sogar tagelang Verspätung haben - der Arbeitgeber aber ebenso wenig, sagt Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Kölner Rechtsanwältin erklärt die möglichen Folgen: "Entweder wird der Arbeitnehmer für die zusätzlichen Urlaubstage nicht entlohnt - oder er muss zusätzlichen Urlaub nachreichen."

Für zum Warten verdammte Urlauber ist das in doppelter Hinsicht ärgerlich. Denn in einem solchen Fall können Betroffene auch nicht auf Ausgleichszahlungen der Airline hoffen, da diese sich auf sogenannte "außergewöhnliche Umstände" berufen dürfen.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/690/verspaeteter-rueckflug-zusatzurlaub-fuer-arbeitnehmer/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
www.anwaltauskunft.de

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 47/14 vom 1. September 2014
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2014