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AUSLAND/029: Deutsch-kasachische Zusammenarbeit - Grundsatzvereinbarung gezeichnet (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 10. Juni 2009

Deutsch-kasachische Zusammenarbeit:
Justizminister zeichnen Grundsatzvereinbarung


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der kasachische Justizminister Rashid Tussupbekov haben heute in Berlin eine Grundsatzerklärung über die justizielle Zusammenarbeit unterzeichnet. Mit der Erklärung wird eine engere Zusammenarbeit zur Fortentwicklung des Rechtsstaats in Kasachstan eingeleitet und die bilaterale Zusammenarbeit beider Länder vertieft.

Die Gemeinsame Erklärung der Justizminister soll die rechtliche Zusammenarbeit auf eine formelle Grundlage stellen. Deutschland und Kasachstan wollen künftig verstärkt auf den Gebieten der Gesetzgebung, der Aus- und Fortbildung des Justizpersonals und der Verbesserung und Modernisierung der Justiz zusammenarbeiten.

"Wir wollen mit einem direkten Austausch zwischen beiden Ländern den Rechtsstaat stärken. Ein funktionierender Rechtsstaat ist eine wichtige Voraussetzung für Stabilität und demokratische Entwicklung. Mit der Gemeinsamen Erklärung legen wir den Grundstein für einen konstruktiven rechtsstaatlichen Dialog und einen Austausch zwischen den Praktikern in beiden Ländern", erklärte Zypries in Berlin.

Auf der Basis der heutigen Vereinbarung soll es künftig einen direkten fachlichen Austausch und Dialog geben. Ein konkretes Arbeitsprogramm für die Jahre 2009 bis 2011 soll kurzfristig vorgelegt werden. Das Bundesministerium der Justiz hat in Konkretisierung des Deutsch- Kasachischen Aktionsprogramms beider Regierungen vom 7. Mai 2009 eine Zusammenarbeit u.a. zu folgenden Themen vorgeschlagen:

- Maßnahmen zur Fortbildung von Richtern (Zivil- / Strafprozessrecht)
- Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption
- Maßnahmen zur Überwachung des Menschenrechtsschutzes nach VN-Standard
- Austausch im Bereich Strafvollzug bzw. Jugendstrafrecht
- Austausch zu den Methoden und Verfahren der Vorbereitung der Gesetzgebung

Deutschland engagiert sich seit vielen Jahren für die Verbreitung rechtstaatlicher Strukturen in Transformations- und Schwellenländern. Kasachstan ist einer der wichtigsten Partnerstaaten in Zentralasien, mit dem Deutschland nicht nur wegen des Außenhandels und der Energieversorgung, sondern auch wegen der dort lebenden deutschstämmigen Bevölkerung besonders verbunden ist.

Mit vielen Staaten dieser Welt hat das Bundesministerium der Justiz seine Zusammenarbeit auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Es werden Experten ausgetauscht, Deutschland leistet Hilfe bei der Gesetzgebung, bildet Juristen aus und ermöglicht ausländischen Juristinnen und Juristen mit Hospitationen in Deutschland, das deutsche Recht kennenzulernen. "Das Ziel der Anstrengungen ist eine win-win-Situation: Wir helfen unseren Partnern bei Aufbau des Rechtsstaats; die Verbreitung des deutschen und kontinentaleuropäischen Rechts kommt aber auch Deutschland und seinen Unternehmen zu Gute. Das ist auch die Zielrichtung des Bündnisses für das deutsche Recht, auf das wir uns mit den juristischen Berufsverbänden und Standesorganisationen in Deutschland im Interesse einer besseren und abgestimmten internationalen rechtlichen Zusammenarbeit verständigt haben," so Zypries in Berlin.

Nähere Informationen zur internationalen rechtlichen Zusammenarbeit und zum Bündnis für das deutsche Recht finden Sie unter www.bmj.de.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10.06.2009
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-90 30
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2009