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AUSLAND/056: Deniz Yücel 1 Jahr ohne Anklage - Ohne Rechtsstaat keine Chance (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. Februar 2018

Deniz Yücel 1 Jahr ohne Anklage - Ohne Rechtsstaat keine Chance


Berlin (DAV). Mittlerweile ein Jahr sitzt der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel in Haft. Am 14. Februar 2017 wurde er in Istanbul von der Polizei in Haft genommen und sitzt seit dem 27. Februar 2017 ohne Anklageschrift in Untersuchungshaft im Hochsicherheitsgefängnis Silivri. Seit dem Erlass der Notstandsgesetze am 22. Juli 2016 beträgt die Höchstdauer der Inhaftierung vor Anklageerhebung 30 Tage. Selbst die unter den Notstandsdekreten erlassenen Vorschriften werden bei ihm einfach nicht eingehalten. Aus Anlass des Jahrestages der Inhaftierung von Yücels fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) daher die Bundesregierung auf, sich stärker für ein rechtsstaatliches Verfahren in der Türkei einzusetzen.

Der DAV-Präsident Ulrich Schellenberg dazu:

"Seit dem Erlass der Notstandgesetze existiert die unabhängige Justiz in der Türkei nur in Teilen. Zu beobachten ist ein System der Willkür. Deniz Yücel ist ein prominentes Beispiel, doch nicht der einzige, der ohne Anklage im Gefängnis unter diesen Umständen leidet. Unabhängige Berufe wie Rechtsanwälte, Richter, Journalisten und Wissenschaftler werden mit fadenscheinigen Begründungen eines Terrorverdachts festgenommen und eingesperrt."

Viele der unter den Notstandsgesetzen Inhaftierten erfahren oft erst nach Monaten von konkreten Tatvorwürfen. Eine offizielle Anklageschrift wie bei Deniz Yücel fehlt meist ebenfalls. Neben Journalisten gehören auch Rechtsanwälte zu den bevorzugten Zielen der Polizei und Staatsanwälte. Viele Rechtsanwälte können ihrer Arbeit gar nicht mehr nachgehen und wurden selbst festgenommen. Vertrauliche Gespräche zwischen Mandanten und Anwalt sind nicht mehr möglich. Zusätzlich werden Verdachtsmomente gegen die Mandanten auch auf den anwaltlichen Verteidiger übertragen. Unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft einer terroristischen Organisation werden in sehr vielen Fällen wie dem von Yücel die Hebel einer unabhängigen Justiz außer Kraft gesetzt. Dieser hatte im vergangenen Jahr Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgrund seiner langen Untersuchungshaft und der Einschränkung der Meinungsfreiheit eingereicht.

"Über 30.000 Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus der Türkei seit dem Putschversuch zeigen, Yücel ist kein Einzelfall. Der EGMR darf sich an dieser Stelle nicht weiter hinter formellen Anforderungen wie der Rechtswegerschöpfung verstecken", so Schellenberg weiter. Die Möglichkeit Rechtsschutzes gegenüber staatlicher Verfolgung bestehe in der Türkei offenbar nicht.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 9/18 vom 13. Februar 2018
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2018

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