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DATENSCHUTZ/041: Schluss mit dem Eingriff in private Räume unbescholtener Bürger (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. Juni 2019

Zur Innenministerkonferenz in Kiel: Alles kann, nichts muss? - Schluss mit dem Eingriff in private Räume unbescholtener Bürger!


Berlin (DAV). Fahrzeugdaten, Smart-Home-Geräte, Sprachassistenten - wann immer der Staat neue Quellen entdeckt, Daten über seine Bürgerinnen und Bürger zu sammeln, wird er auch versuchen, darauf zuzugreifen. Anlässlich der laufenden Frühjahrskonferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) in Kiel mahnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) eindringlich vor einer grenzenlosen Datensammlung unter dem Deckmantel der Sicherheit: "Aus jeder Datenquelle zu schöpfen, die technisch möglich ist, sollte nicht das Credo eines liberalen Rechtsstaats sein", gibt DAV-Präsidentin Edith Kindermann zu bedenken.

Der bloße Gedanke daran eröffnet eine beunruhigende Vision eines Staates, der latent das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Nicht einmal der Privatbereich der Wohnung scheint noch unantastbar: Suchverläufe, Kaufverhalten, Essgewohnheiten, Hobbys - all das ist leicht auszuforschen, wenn Zugriff auf die Datenspeicher moderner High-Tech-Helfer, wie etwa "Alexa", "Siri" oder "Google Assistant" besteht. Wer befürchten muss, dass all diese Informationen für staatliche Einrichtungen zur Verfügung stehen könnten, kann sich nicht mehr unbefangen durch die Welt bewegen: Das Bundesverfassungsgericht sprach im Zuge seiner Entscheidungen zum Kennzeichen-Scan oder zur Vorratsdatenspeicherung von einem unzumutbaren "Gefühl des Überwachtwerdens" für den Einzelnen.

Auch die technischen Entwicklungen der Automobilindustrie öffnen einer Überwachung Tür und Tor. So steht auch der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf im Fahrzeug generierte Daten auf der Tagesordnung der Innenminister. Doch ob Fahrverhalten oder Bewegungsprofile: Allein der Fahrzeug-Eigentümer sollte über die persönlichen Daten seines Wagens verfügen können.

Menschen geben im Zuge der Digitalisierung immer mehr von sich preis, oft unbewusst. Doch nur weil im Kontext von Alltagserleichterung und Lebensqualität immer mehr Daten erhoben und gespeichert werden, bedeutet das noch lange nicht, dass der Staat das Recht hat, darauf zuzugreifen - auch nicht aus gut gemeinten Motiven. "Auftrag der Politik ist es vielmehr, die Freiheits- und Bürgerrechte zu schützen, anstatt die ausgelebte Freiheit seiner Bürger auszunutzen", so Kindermann weiter. Der Eingriff in private Räume müsse Grenzen haben.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 08/19 vom 13. Juni 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2019

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