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INTERNATIONAL/304: Deutscher Linker in Venezuela verhaftet (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Deutscher Linker in Venezuela verhaftet

Von Wolf-Dieter Vogel


(Oaxaca de Juárez, 11. Dezember 2019, npla) - Die deutsche Bundesanwaltschaft (BAW) gibt nicht auf: Knapp 25 nach einem gescheiterten Anschlag auf ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis im Berliner Stadtteil Grünau fahnden die Karlsruher Ankläger weiterhin nach drei Männern, die für die Aktion verantwortlich gemacht werden. Erst im Sommer dieses Jahres erneuerte die BAW den Haftbefehl. Mitte November wurde nun einer der Gesuchten in Venezuela festgenommen.

Peter Krauth war gerade auf dem Weg aus der Andenstadt Mérida nach Caracas, wo er Freundinnen und Freunde aus Deutschland abholen wollte. Das hatte er immer wieder mal getan, schließlich hatten er und seine Mitstreiter Thomas Walter und Bernd Heidbreder in Venezuela einen Asylantrag gestellt. Und der schützt vor einer Verhaftung. Doch dieses Mal lief alles anders: Auf dem nahe Mérida gelegenen Flughafen El Vigia überprüften Polizist*innen seine Aufenthaltsdokumente und entdeckten seinen Namen auf der Interpol-Fahndungsliste. Kurzerhand nahmen sie den 59jährigen fest und brachten ihn nach Caracas. Dort wird er seither widerrechtlich von Interpol festgehalten.

Die BAW beschuldigt Krauth, Walter und Heidbreder, als Mitglieder der Gruppe "D.A.S. K.O.M.I.T.E.E." in den 1990er Jahren zwei militante Aktionen verübt zu haben. Neben den gescheiterten Angriff in Berlin-Grünau bekannte sich die Gruppe 1994 zu einem Brandanschlag auf ein Bundeswehrgebäude in Bad Freienwalde. Die Aktion richtete sich gegen die deutsche Beteiligung am türkischen Krieg gegen die kurdische Befreiungsbewegung PKK. Mit dem Anschlag gegen das Abschiebegefängnis im Frühjahr 1995 wollten die Gruppe ein Zeichen gegen die europäische Flüchtlingspolitik setzen. Er scheiterte, weil Polizisten den mit Sprengstoff gefüllten Wagen vorzeitig entdeckten. Krauth, Walter und Heidbreder tauchten daraufhin ab.


Festnahme nach 20 Jahren

Fast 20 Jahre lang fahndeten die deutschen Strafverfolger*innen vergeblich nach dem Dreien. Doch 2014 wurde Bernd Heidbreder in Mérida verhaftet. Die BAW beantragte seine Auslieferung, aber das venezolanische Oberste Gericht entschied, ihn nicht den deutschen Behörden zu übergeben. Die den Deutschen vorgeworfenen Straftaten seien nach venezolanischem Recht verjährt, entschieden die Richter. Dennoch saß Heidbreder fast zwei Jahre hinter Gittern, auch nach der Entscheidung des Gerichts dauerte es noch acht Monate, bis er freigelassen wurde. In der Zwischenzeit gaben sich auch Walter und Krauth in Venezuela zu erkennen. Alle drei stellten einen Asylantrag, über den die venezolanische Flüchtlingsbehörde allerdings bis heute nicht entschieden hat.

Nun muss das Oberste Gericht Venezuelas beschließen, was mit Peter Krauth geschieht. Eine Abschiebung nach Deutschland wäre juristisch nicht nachvollziehbar. Der Fall sei identisch mit dem von Heidbreder, schreiben solidarische Freundinnen und Freunde in einer Presseerklärung. Und da hätten die Richter bereits ein Urteil gefällt, das die Auslieferung ausschließe. Britta Rabe, Referentin des deutschen Grundrechtekomitees, appellierte dennoch in einem Brief an den venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro, "Krauth nicht nach Deutschland auszuliefern".


Venezuela hat noch nicht über Asylantrag entschieden

Keiner der Drei hatte damit gerechnet, dass eine Verhaftung droht. Seit sie den Asylantrag gestellt haben, bewegen sie sich offen in Venezuela. "Wir waren schockiert, als wir von der Festnahme hörten", sagte Thomas Walter gegenüber poonal. Die Statute der Flüchtlingskommission schützten sie vor Festnahmen, solange ihr Asylantrag bearbeitet werde, erklärte er und forderte die unmittelbare Freilassung Krauts. Den Vorgaben der Kommission zufolge seien auch andere Behörden aufgefordert, sie zu unterstützen. "Dass eine andere Institution des gleichen Landes nun den Haftbefehl ausführt, vor dem wir geschützt werden sollen, ist widersinnig."

Die Solidaritätsgruppe macht die deutschen Strafverfolger*innen für die Verhaftung verantwortlich. Es sei die Verpflichtung der BAW, den Interpol-Haftbefehl für Venezuela aufzuheben, da der Ausgang des Verfahrens, also keine Abschiebung, bereits klar sei. "Dass die Bundesanwaltschaft weiterhin den internationalen Haftbefehl aufrecht erhalten hat, der zur Inhaftierung Peters führte, kommt einer mittelbaren Freiheitsberaubung gleich", schreiben sie. Die Karlsruher Ankläger weisen solche Vorwürfe zurück. Zugleich halten sie an ihrem Willen fest, dass die Drei in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden. "Die Festnahme Peters ist aufgrund eines neuen Haftbefehls erfolgt, den die BAW am 19. August verhängt hat", erklärt Walter.


Fast alle Vorwürfe verjährt

Dass die Bundesanwälte auch Jahre nach den Taten an der Strafverfolgung festhalten, ist juristisch umstritten. Fast alle Schuldvorwürfe wie etwa Brandstiftung und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sind verjährt. Die BAW klammert sich jedoch an einen Straftatbestand, der eine absolute Verjährungsfrist von 40 Jahren ermöglicht: die Verabredung zu einem Sprengstoffverbrechen. Rechtsanwältin Silke Studzinsky, die in dem Verfahren Heidbreder vertritt, stellt dieses Vorgehen in Frage: "Es ist absurd, dass die Frist für die Verabredung länger ist die aller anderen Taten, die zeitlich später stattfanden."


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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2019

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