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MELDUNG/005: Kletteraktivistin reicht Verfassungsbeschwerde gegen Langzeitgewahrsam ein (C. Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung, 8. Dezember 2009

Kletteraktivistin wehrt sich mit Verfassungsbeschwerde gegen Langzeitgewahrsam


Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hält einen mehrtägigen präventiven Gewahrsam - wie in ihrem Fall beim Castor 2008 - für unzulässig und sieht darin eine Ersatzbestrafung. Sie rügt die Verletzung ihrer Freiheitsgrundrechte, sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Zahlreiche Initiativen unterstützen sie bei ihrem Gang nach Karlsruhe.

Die Kletteraktivistin und ehemalige Französischmeisterin im Sportklettern Cécile Lecomte reichte am Montag (7.12.2009) eine Verfassungsbeschwerde (1) gegen ihren mehrtägigen Sicherungsgewahrsam (2) während des Castortransportes 2008 nach Gorleben ein. Nach einer Kletteraktion über der Schiene war die in Lüneburg lebende gebürtige Französin festgenommen worden. Amts- und Landgericht folgten dem Antrag der Polizeidirektion auf Anordnung einer 4-tägigen präventiven Ingewahrsamnahme. Der Demonstrantin wurde strafrechtlich nichts vorgeworfen, vielmehr ging es der Polizei darum, eventuelle kommende spektakuläre Kletteraktionen gegen den Castortransport - die unter Umständen als Ordnungswidrigkeit hätten bewertet werden können - zu verhindern. Die Aktivistin ist der Behörde schon lange ein Dorn im Auge, da sie mit ihren Kletterfähigkeiten gern mit spektakulären Aktionen auf ihre politischen Anliegen aufmerksam macht.

Geklärt werden soll mit der Verfassungsbeschwerde, ob bei der Anordnung des Präventivgewahrsams Art und Schwere der zu verhindernden Tat -zumindest bei der Dauer des Gewahrsams - berücksichtigt werden muss. "Ich halte einen mehrtägigen Gewahrsam zur Verhinderung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten für gänzlich unverhältnismäßig und sehe darin eine unzulässige "Ersatzbestrafung" durch die Polizei," erklärt Lecomte.

Weiter prangert sie die Verfassungsmäßigkeit von §§ 18, 21 NdsSOG (Regelung zur Anordnung und Dauer von polizeilichem Gewahrsam) an. Das im Grundrecht verankerte Bestimmtheitsprinzip besagt, dass der Bürger erkennen können muss, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben können. Im falle der §§ 18, 21 NdsSOG ist sehr fraglich, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind!

"Häufig reichen schon Prognoseindizien vom Hörensagen oder Vermutungen von Staatsschutzbeamten, um protestierende BürgerInnen in die Gewahrsamszelle zu verfrachten," erläutert die 28-jährige hierzu "Das ist sehr bedenklich. In meinem Fall basierte die der Ingewahrsamnahme zu Grunde liegende polizeiliche Gefahrenprognose auf einer ganzen Reihe von (Kletter)Aktionen, die entweder legalem Verhalten entsprachen oder in Ausnahmefällen als geringfügige Ordnungswidrigkeiten bestraft worden sind - wie das harmlose Beklettern von Bäumen in Lüneburg. Vorbestraft bin ich nicht" Die Betroffene sieht solche ungeprüfte staatsschutzpolizeiliche Angaben, als Türöffner für staatlichen Willkürakten. "Die besagte Gefahrenprognose ist dauerhaft in polizeilichen Dateien gespeichert und wirkt wie ein Damoklesschwert auf meine Freiheitsrechten."

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind ebenfalls die Haftbedingen, den sie damals ausgesetzt wurde. Tagelang wurde sie in eine weiß gekachelte Zelle ohne Tageslicht und Beschäftigungsmöglichkeit eingesperrt. In die frische Luft durfte sie nur eine halbe Stunde in Handfesseln.


Hintergrund (3)

Am 6.11.2008 hatte die Kletteraktivistin mit drei anderen DemonstrantInnen an einer Eisenbahnbrücke über dem Elbe-Seitenkanal bei Lüneburg ein Transparent entrollt, um gegen den bevorstehenden Transport von Castorbehältern aus Frankreich mit hochradioaktivem Atommüll in das Zwischenlager Gorleben zu protestieren. Die Robin-Wood AktivistInnen wurden nach mehreren Stunden Protest von der Brücke durch die Polizei geräumt. Im Anschluss wurde Cécile Lecomte in präventiven Langzeitgewahrsam genommen und nach Braunschweig ins Polizeiliche Zentralgewahrsam verlegt. Die anderen KletterInnen wurden noch vor Ort nach einer Personalienfeststellung freigelassen.

"Meine Ingewahrsamnahme zeigt wie effektiv fantasievolle Kletteraktionen sind, die Staatsmacht hat Angst davor. Atomkraft und Grundrechte sind nicht kompatibel", so das damalige Fazit der Aktivistin. Weil sie aber durch die Maßnahme und die Haftbedingen sehr "mitgenommen wurde", weil sie das Ganze als Willkür empfand, entschied sie sich - unter anderem mit juristischen Mitteln - dagegen zu kämpfen und in die Öffentlichkeit zu gehen. Zahlreiche Gruppen unterstützen Cécile Lecomte und wünschen sich, dass das Gericht die Beschwerde zulässt und dazu beiträgt, die Bürgerrechte zu stärken.

Unbeugsames Eichhörnchen, 08.12.2009


1. Wortlaut der Beschwerde unter
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/VerfBs-Langzeitgewahrsam-Castor08.pdf

2. weitere Hintergründe zum Langzeitgewahrsam der Aktivistin auf ihrer Homepage:
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/langzeitgewahrsam.html

3. Beispiele für Kletteraktion vom Eichhörnchen :
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/anti-atom/Luftakrobatik-Atomtransporte.html

Fernsehbericht über die Aktion von Robin Wood am 6.11.2008
(Französisches öffentliches Fernsehen):
http://www.youtube.com/watch?v=BnXEd3nhT6Q


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Quelle:
Pressemitteilung, 08.12.2009
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2009