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MELDUNG/037: Rechtliche Schritte gegen Guantanamo und das US-Folterprogramm (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) - Presseerklärung vom Mittwoch, 28. April 2010

Rechtliche Schritte gegen Guantanamo und das US-Folterprogramm

Europäische und US-amerikanische Menschenrechtsgruppen beteiligen sich an spanischen Verfahren gegen das Folterprogramm der Bush-Administration


Das European Center for Constitutional Rights (ECCHR, Berlin) und das Center for Constitutional Rights (CCR, New York) beteiligen sich an zwei Fällen, die derzeit vor spanischen Gerichten anhängig sind. In beiden Fällen geht es um das Folterprogramm der Bush-Administration.

Zunächst haben das ECCHR und das CCR am 28. April 2010 Zulassung als Partei in einem Ermittlungsverfahren, das von Richter Baltasar Garzon geleitet wird, beantragt. Darin geht es um Folter und Missbrauch der vier Guantanamo-Häftlinge Hamed Abderrahman Ahmed, Ikassrien Lahcen, Jamiel Abdul Latif Al Banna und Omar Deghaye. Das Verfahren wird untersuchen, was Richter Garzon als: "einen gebilligten systematischen Plan zu foltern und misshandeln", beschrieben hat. Möglicherweise wird es auch um weitere Fälle von Folter in Guantanamo, Irak, Afghanistan und den US-betriebenen Geheimgefängnissen weltweit gehen.

Außerdem haben das ECCHR und das CCR heute eine gemeinsame Sachverständigenmeinung in einem parallelen spanischen Fall eingereicht, der von Richter Eloy Velasco geleitet wird. Darin wird wegen der Bewilligung von Folter gegen sechs ranghohe US-Beamte ermittelt, darunter der frühere US-Justizminister Alberto Gonzales und die Rechtberater John Yoo und Jay Bybee. Das Gutachten skizziert das anhaltende Versagen der USA, die Verantwortlichen des Folterprogramms zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen und hält die spanischen Gerichte dazu an, ihre Ermittlungen gegen die "Bush Six" fortzusetzen.

Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR und der Anwalt, der 2004 versuchte Donald Rumsfeld in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen, sagte:

"Diese spanischen Fälle sind international ungemein wichtig dafür, dass US-Beamte strafrechtlich verantwortlich für ihre Handlungen in Guantanamo und an anderen Orten gemacht werden. Wir unterstützen die Bemühungen der spanischen Gerichte, besonders da die USA in dieser Hinsicht völlig versagen und es ein klares internationales Verbot von Folter gibt."

Michael Ratner, President des CCR und der Anwalt, der 2002 die erste habeas corpus Petition im Namen eines Guantanamo-Häftlings eingereichte, sagte:

"Acht lange Jahre haben wir dafür gekämpft, dass unsere Mandanten - Opfer von brutalen, unmenschlichen und illegalen Handlungen - zu ihrem Recht kommen und wurden dabei an jeder Ecke von sowohl der Bush-, als auch der Obama-Administration aufgehalten. Wir kommen nun nach Spanien auf der Suche nach Gerechtigkeit, die es traurigerweise in den USA nicht gibt."

Eine vollständige Version der Expertenmeinung von ECCHR und CCR finden Sie unter www.ecchr.eu .


Weitere Informationen zur Strafverfolgung von US- Verantwortlichen und den Ermittlungen in Spanien der US-Folter unter:
http://www.ecchr.de/us-folterfaelle.html und www.ccrjustice.org/spain-us-torture-case


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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. April 2010
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) e. V.
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 BERLIN
Telefon: + 49 - (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 - (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ECCHR.eu
Internt: www.ecchr.eu


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2010