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MELDUNG/061: Fall Alexandra R. - Staatsanwaltschaft beantragt Revision (Soligruppe Engarde)


Engarde-Soligruppe - Pressemitteilung vom 6. Juli 2010

Fall Alexandra R. - Staatsanwaltschaft beantragt Revision


Knapp eine Woche ist es her, dass Alexandra R. nun schon zum zweiten Mal vom Vorwurf der versuchten Brandstiftung an einem KFZ freigesprochen wurde. Am heutigen Dienstag legte die Staatsanwaltschaft gegen das neuerliche Urteil Revision ein.

Es war ein Freispruch erster Klasse, der verganene Woche im Fall Alexandra R. erging. In der Urteilsbegründung war das Landgericht, wie zuvor auch schon das Amtsgericht, zu dem Schluss gekommen, Alexandra sei das "Opfer einer Verwechslung" geworden und deshalb freizusprechen. Dieser Richterspruch hätte den vorläufigen Abschluss markieren können, in einem seit Mai 2009 andauernden Lehrstück politischer Strafjustiz.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das Kammergericht nun jedoch prüfen, ob sogenannte Revisionsgründe vorliegen. Binnen eines Monats kann die Staatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen. Folgt das Kammergericht dem Antrag der Anklagebehörde, müsste das Verfahren in einigen Monaten erneut vor dem Landgericht aufgerollt werden.

Die neuerlichen Vorgänge kommentiert der Pressesprecher der Soligruppe, Patrick Technau, wie folgt: "Es ist skandalös und in keinster Weise nachzuvollziehen, dass die Staatsanwaltschaft unter Andrea Hoffmann nun zum dritten Mal versucht, Alexandra und ihr Umfeld zu kriminalisieren. Es scheint das Arbeitsmotto zu gelten: "Pure Vernunft das niemals siegen." Ausschlaggebend dafür kann nur der Wille sein, Alexandra für ihre Zugehörigkeit zur linken Szene zu verurteilen. Eine rechtsstaatliche Grundlage dafür gibt es schon lange nicht mehr."


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Quelle:
Pressemitteilung vom 06.07.2010
Engarde-Soligruppe
E-Mail: engarde@riseup.net
Internet: http://engarde.blogsport.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2010