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MELDUNG/319: WM-Special - Veranstalter brauchen für Public Viewing ohne Eintritt keine FIFA-Lizenz (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. Mai 2014

Keine Rote Karte für Fans: Antworten auf Rechtsfragen rund um die Fußball-WM 2014

Veranstalter brauchen für Public Viewing ohne Eintritt keine FIFA-Lizenz



Berlin (DAV). Im Hinterhof mit der Nachbarschaft, in der Kneipe, auf öffentlichen Plätzen: Im Gegensatz zu Privaten brauchen Gewerbetreibende die eine oder andere Lizenz, wenn sie zur Fußball-Weltmeisterschaft Spiele übertragen wollen. Was für die Übertragung der Fußballspiele gilt, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Eine FIFA-Lizenz brauchen nur Veranstalter, die von ihren Gästen Eintritt kassieren. "FIFA-Recht hat keinen Gesetzescharakter. Große Sportereignisse unterliegen in Deutschland nur dem Urheberrecht", erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Das Urheberrecht wiederum sähe nur für solche Wirte eine Lizenz, die für ihre Public Viewing-Veranstaltung zur WM Eintritt verlangten.

Stellen Wirte extra zur WM einen Fernseher auf, müssen sie dafür GEMA-Gebühren zahlen ð unabhängig davon, ob sie einen Eintritt verlangen oder nicht. An den Extra-Gebühren kommt im Umkehrschluss vorbei, wer ohnehin welche zahlt, weil er seinen Gästen rund ums Jahr Fußball-Übertragungen anbietet.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
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Quelle:
Pressemeldung zur Fußball-WM in Brasilien vom 28. Mai 2014
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2014