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MELDUNG/406: Noch hohe Hürden auf dem Weg zum elektronischen Rechtsverkehr (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. November 2015

Gemeinsame Pressemitteilung
Deutscher Anwaltverein und Deutscher Richterbund

DRB/DAV: Noch hohe Hürden auf dem Weg zum elektronischen Rechtsverkehr


Berlin (DAV/DRB). Zum 1. Januar 2016 wird das besondere Anwaltspostfach eingeführt. Das ist der erste Schritt zur ausschließlichen elektronischen Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Gerichten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) sehen indes erhebliche Defizite bei der bisherigen Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.

"Damit der vom Gesetzgeber beabsichtigte elektronische Rechtsverkehr keine Einbahnstraße bleibt, müssen rechtzeitig Vorkehrungen getroffen werden", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Nach dem Eindruck von DRB und DAV mangelt es insbesondere an Unterstützung für die praktische Umsetzung. So gibt es keine bundesweite Koordination der verschiedenen Pilot-Projekte. Die Verbände fordern deshalb, eine Koordinierungsstelle zu schaffen, bei der Informationen über sämtliche Projekte zusammengeführt werden. Es fehlt zudem vielfach noch an einer IT-Infrastruktur innerhalb der Gerichte, die die elektronische Weiterverarbeitung der eingehenden elektronischen Dokumente gewährleistet. Auch gilt es, den Breitbandausbau massiv voranzutreiben, um bundesweit ausreichende Übertragungskapazitäten für den elektronischen Rechtsverkehr sicherzustellen. Letzteres ist für die praktische Nutzbarkeit unumgänglich.

"Anwaltschaft und Richterschaft sehen den elektronischen Rechtsverkehr als große Chance und möchten diesen zur Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten machen", so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg. Deshalb sei die zügige und flächendeckende Einführung der elektronischen Gerichtsakte notwendig, um medienbruchfreie Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Gerichten zu ermöglichen. "Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe der Politik und aller an der Rechtspflege Beteiligten. Die bisherigen Anstrengungen reichen aber nicht aus, um den elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der vorgegebenen Fristen überall erfolgreich umzusetzen", so der Vorsitzende des DRB, Christoph Frank. Es bedürfe insbesondere größerer Investitionen in die IT-Ausstattung und in die Weiterbildung bei Gerichten. "Zudem ist es unverzichtbar, die Personalvertretungen an den Gerichten bei der weiteren Entwicklung frühzeitig und begleitend einzubeziehen", erklärt Frank.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 46/15 vom 6. November 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2015

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