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MELDUNG/449: Deutscher Anwaltverein bestürzt über Verurteilung des chinesischen Anwalts Zhou Shifeng (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Pressemitteilung vom 5. August 2016

DAV bestürzt über Verurteilung des chinesischen Anwalts Zhou Shifeng


Mit Entsetzen hat der DAV von der Verurteilung des chinesischen Rechtsanwalts Zhou Shifeng erfahren. Am vergangenen Donnerstag wurde Zhou Shifeng in der Stadt Tianjin wegen "Untergrabung der Staatsgewalt" zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der DAV hat gegenüber den chinesischen Behörden das Vorgehen verurteilt, die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards angemahnt und Respekt für Menschenrechte eingefordert.

"Es widerspricht allen internationalen Normen, dass Anwältinnen und Anwälte nur deshalb bestraft werden, weil sie ihrer Arbeit nachgehen", sagte der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Nichts anderes aber hat Rechtsanwalt Zhou Shifeng getan, der sich insbesondere menschenrechtlich schwieriger Verfahren annahm, die in China politisch heikel sind. Die Kanzlei Fengrui vertrat etwa den Künstler Ai Weiwei und den uigurischen Wirtschaftsprofessor Ilham Tohti.

Für ihre Arbeit wurde die Kanzlei Fengrui im vergangenen Jahr mit dem Menschenrechtspreis des Dachverbandes der europäischen Anwältinnen und Anwälte, dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), ausgezeichnet. Zhou Shifeng ist einer von etwa 250 Anwälten sowie Bürgerrechtsaktivisten, die im Juli 2015 in einer landesweiten Verhaftungswelle ins Visier der chinesischen Behörden gerieten, darunter auch zahlreiche Mitarbeiter der Kanzlei Fengrui, die mittlerweile ihre Arbeit einstellen musste.

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Quelle:
Pressemitteilung 26/16 vom 5. August 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2016

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