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MELDUNG/474: Anwaltlicher Notdienst zum OSZE-Gipel in Hamburg eingerichtet (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. - 05.12.2016

Anwaltlicher Notdienst für den OSZE


Mit großer Besorgnis verfolgen wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) die Berichterstattung im Vorfeld des im Dezember stattfinden OSZE-Gipfels in Hamburg.

Über 10.000 Polizeibeamte sollen für die Sicherheit der Teilnehmenden sorgen, es wird u.a. zu zahlreichen Absperrungen von Straßen in der Innenstadt sowie im Umfeld des Tagungsortes kommen. Weiterhin wird selbst der Gerichtsbetrieb im Straf- und Ziviljustizgebäude des Amtsgerichts Hamburg eingeschränkt werden. Polizeiliche Einsätze zur Sicherung von (Groß-)Ereignissen haben sich immer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren, sie sind ihrem Charakter nach deeskalierend durchzuführen. Insbesondere haben sie sich an einer belastbaren und nachvollziehbaren polizeilichen Gefahrenprognose zu orientieren, um so viel Sicherheit wie nötig und so wenige Einschränkungen wie möglich zu erreichen.

Da nun aber in den bisherigen öffentlichen Verlautbarungen von einer vergleichsweise entspannten Sicherheitslage für die OSZE-Tagung gesprochen wurde, bleiben die Verantwortlichen der Polizei und in der Politik jede Erklärung für die Dimensionen des anstehenden Polizeieinsatzes während des OSZE-Gipfels schuldig. Auch der Hinweis, bei dem Einsatzkonzept handele es sich um eine "Generalprobe" für den G20-Gipfel im Juli nächsten Jahres, halten wir für eine alarmierende, weil freiheitsgefährdende Begründung. Sie kann als vorauseilende Legitimation einer bereits in letzter Zeit zu beobachtenden, massiven polizeilichen Aufrüstung verstanden werden. So bspw. im Juli diesen Jahres das unverhältnismäßige Eindringen von mit Maschinenpistolen bewaffneten Sondereinheiten in das linke Wohnprojekt "Plan B" in St. Pauli oder die Anschaffung des neuen Einsatzfahrzeuges "Survivor".

Die Freizügigkeit für jedermann, das uneingeschränkte Versammlungsrecht als Ausdruck der Meinungsfreiheit und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unangemessenen polizeilichen Eingriffen sehen wir angesichts des geplanten Polizeieinsatzes gefährdet.

"Insbesondere die Ernennung des Leitenden Polizeidirektors Hartmut Dudde zum Leiter des Vorbereitungsstabes und zum Polizeiführer der Einsätze rund um den OSZE- und auch den G20-Gipfel sowie die unrühmliche Rolle der Hamburger Polizei bei Großeinsätzen im Zusammenhängen mit Demonstrationen lassen uns zweifeln, ob die Grundrechte in Hamburg gut aufgehoben sind," sagt RA Martin Lemke, Hamburg.

"Die zahlreichen verwaltungsgerichtlichen Urteile der jüngsten Vergangenheit, in denen (Groß-)Einsätze der Hamburger Polizei nicht selten unter der Leitung von Hartmut Dudde als rechtswidrig bewertet wurden, die letztlich grundrechtswidrige Einrichtung des "Gefahrengebiets" 2014 und die ebenfalls mittlerweile in drei Fällen als rechtswidrig erklärten Einsätze von Verdeckten Ermittlern lassen besorgen, dass von staatlicher Seite eine Wahrung der Grundrechte während der anstehenden Großereignisse nicht zu erwarten ist" ergänzt RAin Britta Eder, Hamburg.

www.anwaltlicher-notdienst-rav.org

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Dezember 2016
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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E-Mail: kontakt@rav.de
Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2016

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