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MELDUNG/511: Neue Beweise ergänzen Strafanzeige wegen US-Folterprogramm (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Pressemitteilung vom 7. Juni 2017

Neue Beweise ergänzen Strafanzeige wegen US-Folterprogramm

Folter: CIA-Vize Gina Haspel muss bei Einreise nach Deutschland oder Europa festgenommen werden


Berlin, 7. Juni 2017 - Ein Haftbefehl gegen die stellvertretende Direktorin des US-Geheimdienstes CIA, Gina Haspel: Das ist das Ziel eines neuen Schriftsatzes des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) beim Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe. Haspel wurde im Februar 2017 von US-Präsident Donald Trump ernannt. Die Informationen, die das ECCHR am 6. Juni 2017 beim GBA einreichte, dokumentieren die Rolle Haspels bei der Folter von Gefangenen als Leiterin des CIA-Geheimgefängnisses Thailand. Dort habe Haspel im Jahr 2002 die Folter von Gefangenen täglich überwacht und sei nicht dagegen eingeschritten.

"Wer foltert, foltern lässt oder Folter billigt, gehört vor Gericht - das gilt insbesondere für hochrangige Verantwortliche aus mächtigen Nationen", sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. "Der Generalbundesanwalt muss nach dem Weltrechtsprinzip gegen Haspel ermitteln, Beweismittel sichern und auf einen Haftbefehl hinwirken. Sollte die CIA-Vizedirektorin nach Deutschland oder Europa einreisen, muss sie verhaftet werden."

Das Dossier zu Haspel ergänzt die ECCHR-Strafanzeige zum US-Folterprogramm, die dem GBA seit dem 17. Dezember 2014 vorliegt. "Wir haben dem GBA in den vergangenen Jahren etliche Beweismittel zum US-Folterprogramm vorgelegt sowie Folterüberlebende und aussagewillige ehemalige Amtsträger aus den USA als Zeugen benannt - die deutsche Justiz kann also jederzeit aktiv werden", sagte Kaleck. Mit Ermittlungen zum US-Folterprogramm könnte Deutschland einen Beitrag leisten, damit die Verantwortlichen für Verschleppungen, Folter und illegale Inhaftierungen nicht straffrei bleiben.

Das ECCHR wirft dem ehemaligen CIA-Chef George Tenet, dem ehemaligen US-Verteidigungsminister Rumsfeld und anderen hochrangigen Beamten der Ära Bush Kriegsverbrechen der Folter nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) vor. Den Tatbestand der Folter hatte auch der Geheimdienstausschuss des US-Senats in seinem Bericht zu den CIA-Verhörmethoden befunden.

Neben der Strafanzeige in Deutschland zum US-Folterprogramm ist das ECCHR an Verfahren zum US-Gefangenenlager Guantánamo in Belgien, Frankreich und Spanien beteiligt.

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Quelle:
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin
Telefon: + 49 (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ecchr.eu,
Internet: www.ecchr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2017

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