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MELDUNG/547: Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Sicherheit geht vor (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 22. Januar 2018

beA - Sicherheit geht vor


Berlin (DAV). Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) darf erst an den Start gehen, wenn die Technik das Anwaltsgeheimnis zuverlässig schützt und den Anwältinnen und Anwälten eine gute verlässliche Bedienung gewährleistet. Die Fehler müssen genau analysiert und vollständig beseitigt werden, fordert der DAV anlässlich seines Symposions "beA - Wie geht es weiter?" im DAV-Haus am heutigen Tag. Der DAV hält fest, dass die gesetzlich vorgesehene passive Nutzungspflicht für Anwälte bis zum endgültigen Start des beA nicht besteht.

Am 1.1.2018 sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach für die Kommunikation zwischen Anwalt und Gericht starten. Doch gravierende Sicherheitssorgen haben den Start verhindert. In einer ersten technischen und rechtlichen Bestandsaufnahme zum beA im DAV-Haus hält Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident, fest: "Wir brauchen ein absolut sicheres und nutzerfreundliches beA, damit das Vertrauen der Anwaltschaft in den elektronischen Rechtsverkehr nicht verloren geht."

"Um dies zu erreichen brauchen wir eine schonungslose Fehleranalyse, Transparenz und eine seriöse Planung für den Neustart", fährt Schellenberg fort. Sicherheit gehe vor Schnelligkeit. Wichtig sei, dass alle Beteiligten offen zusammen arbeiteten. Wesentlich aus Sicht des DAV ist, dass neben Rechtsanwälten auch unabhängige technische Experten hinzugezogen werden.

Der DAV hat zuletzt in seiner Pressemitteilung Nr. 2/2018 verschiedene Vorschläge für das weitere Vorgehen und die Zusammenarbeit unterbreitet. Technisch ist für die Anwältinnen und die Anwälte u.a. wichtig, dass beim beA ein Kanzleipostfach (nicht nur personalisierte Postfächer) möglich ist. Die gesetzliche Begrenzung des Uploads auf 60 MB ist nicht praktikabel und sollte überprüft werden.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 4/18 vom 22. Januar 2018
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2018

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