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MELDUNG/573: ver.di bedauert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenstreikrecht (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. Juni 2018

ver.di bedauert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenstreikrecht


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Beamtinnen und Beamten nicht die volle Koalitionsfreiheit einschließlich des Rechts auf Streik zugesteht. Entgegen der gewerkschaftlichen Argumentation, die sich auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und die Koalitionsrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention stützt, hielten die Karlsruher Richter Einschränkungen unter den besonderen Bedingungen des Beamtenstatus für geboten.

"Die Koalitionsfreiheit bis hin zum Recht auf Arbeitskampf ist und bleibt ein Menschenrecht. Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht gefolgt ist. Die Begründung überzeugt uns nicht. Eine Einschränkung allein wegen des Beamtenstatus halten wir nach wie vor für bedenklich", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper.

Das Gericht hat allerdings zugleich klar entschieden, dass Einschränkungen der Koalitionsfreiheit durch den Beamtenstatus nicht ohne Ausgleich erfolgen dürften. "Die öffentlichen Arbeitgeber dürften ihre einseitige Regelungsmacht nicht missbrauchen und müssten die Vorgaben des Gerichts zum Alimentationsprinzip einhalten. Einer willkürlichen Besoldungspolitik, die Anfang der 2000er Jahre zu drastischen Einschnitten in die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten per Gesetz geführt hatte, werde dadurch ein klarer Riegel vorgeschoben. "Damit wird die gewerkschaftliche Argumentation bestätigt, nach der die Koalitionsfreiheit grundsätzlich auch den Beamtinnen und Beamten zusteht", so Pieper.

Das Verfahren habe unterstrichen, dass es zur Kompensation des Streikverbots substanzieller Beteiligungsrechte bedürfe, damit die Beamtinnen und Beamten ihre Forderungen und Rechte zur Geltung bringen können. In der Vergangenheit wurden beamtenrechtliche Regelungen selbst dann erlassen, wenn die Gewerkschaften im Beteiligungsverfahren nachweisen konnten, dass sie erkennbar rechtswidrig sind. "Wir brauchen bessere Beteiligungsrechte für die Gewerkschaften, damit die Interessen der Beamtinnen und Beamten wirkungsvoller vertreten werden können und Rechtsverstöße der Arbeitgeber frühzeitig Thema werden und nicht über Jahre die Gerichte beschäftigen", betont Pieper. Die Beteiligungsrechte müssen nach dem Grundsatz Verhandeln statt Verordnen ausgebaut werden. Nur so sei garantiert, dass die Gestaltung des Beamtenrechts rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.

Die Entscheidung betrifft die rund 1,7 Millionen Beamtinnen und Beamten bei Bund, Ländern und Kommunen sowie 80.000 Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen Telekom, Post und Postbank, die jetzt Bestandteil des Deutsche Bank-Konzerns ist.

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Quelle:
Presseinformation vom 12.06.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2018

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