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MELDUNG/614: Forderung der JuMiKo begrüßt - Legal Tech nur mit Anwaltschaft (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. Juni 2019

DAV begrüßt Forderung der JuMiKo: Legal Tech nur mit Anwaltschaft


Berlin (DAV). Die Justizminister und -senatoren der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz (JuMiKo) einen Bericht vorgelegt, der unter anderem fordert: Legal-Tech-Portale, die Rechtsdienstleistungen anbieten oder erbringen, müssen von der Anwaltschaft betrieben werden. Dies begrüßt der Deutsche Anwaltverein (DAV), der diese Positionierung seit jeher vertritt.

Sobald eine individuelle rechtliche Prüfung und Beratung stattfindet, muss dies der Anwaltschaft vorbehalten sein - allein aus Gründen der Qualitätssicherung und damit des Verbraucherschutzes.

Verbraucher können meist weder die Qualifikation eines selbsternannten Rechtsberaters noch die Qualität von dessen Leistung richtig einschätzen; durch die strengen Regeln sollen sie vor fehlerhafter Rechtsberatung geschützt werden. Dieses Schutzbedürfnis - und damit das Verbot nichtanwaltlicher Rechtsberatung - besteht auch dann, wenn die Rechtsdienstleistung unter Einsatz von digitalen Systemen erfolgt. Es darf keinen Rechtsdienstleistungsberuf unterhalb der Schwelle der Anwaltschaft geben.

Sofern der Bericht der Landesjustizminister jedoch vorschlägt, das Fremdkapitalverbot an Rechtsanwaltsgesellschaften zu lockern, um Investments in anwaltliche Legal-Tech-Angebote zu ermöglichen, sieht der DAV den Vorschlag jedoch kritisch: Das Verbot von reinen Kapitalbeteiligungen an Rechtsanwaltsgesellschaften ist zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit erforderlich.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 07/19 vom 6. Juni 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
E-mail: service@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2019

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