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MELDUNG/616: Christine Lamprecht wird Bundesjustizministerin (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 19. Juni 2019

DAV freut sich über Christine Lambrecht als Bundesjustizministerin

Statement des Deutschen Anwaltvereins (Swen Walentowski, stellv. Hauptgeschäftsführer)


Der DAV begrüßt, dass mit Frau Lambrecht eine erfahrene Rechtsanwältin und Rechtspolitikerin Bundesjustizministerin wird und sie ihre anwaltliche Sicht und Expertise in das Amt einbringen kann. Im BMJV warten eine Vielzahl wichtiger Aufgaben auf ihre Erledigung. Die ganzen "Wiedervorlagen" müssen jetzt endlich umgesetzt werden. Aus Sicht der Anwaltschaft benötigen wir dringend die Anpassung des Rechtsanwaltsvergütung. Auch in Sachen anwaltlichen Berufsrechts bedarf es einer Reform, damit die Anwaltschaft in zeitgemäßen Strukturen arbeiten kann; entsprechende DAV-Vorschläge liegen vor.

Daneben muss die neue Ministerin einige Gesetzesentwürfe überarbeiten und verbessern: Die vereinbarten Eckpunkte für eine StPO-Reform folgen einem falschen Ansatz: Beschuldigtenrechte unter dem Argument der Beschleunigung weiter verkürzen zu wollen, eine audiovisuelle Dokumentation dagegen abzulehnen, ist nicht nachvollziehbar und falsch. Notwendig ist es zudem, das Abmahngesetz erneut zu überarbeiten - insbesondere hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit der Kosten bei berechtigten Abmahnungen von Mitbewerben, die Mittel investiert haben, um sich rechtstreu zu verhalten. Die Regelungen der ZPO müssen über die im Referentenentwurf enthaltenen Vorschläge hinaus optimiert werden.

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Quelle:
Statement vom 19. Juni 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2019

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