Wochendruckausgabe 79 der Elektronischen Zeitung Schattenblick zum 24.03.2018
Der Islam gehört zu Deutschland?!
Bundesländer gehören zu Deutschland, das Reichstagsgebäude ebenso wie das Brandenburger Tor. Zu großen Teilen gehören auch der Rhein, die Elbe oder die Alpen zum deutschen Staatsgebiet, Hamburg, München, Berlin zum Beispiel oder Frankfurt am Main und Bonn. Und das sicher nur, solange dieses andere Menschen dem jeweiligen Selbstverständnis zugestehen. Also Gegenstände, Territorien und ähnliches könnten gegebenenfalls Menschen eines Sprachraums nur gehören, denen sie in Verbindung mit einer gesellschaftlichen Struktur oder Ordnung als Besitz auch zugesprochen werden.
Jedoch weder als Besitzstand noch mit anderen präferierten Ansprüchen gehören Menschen automatisch dazu, besonders als daß es bei welcher Hörigkeit oder bei welchem Gehorchen, sprich Horchen, auch immer doch auf die jeweilige und gewiß wechselbare Absicht oder Motivation des hörenden oder horchenden Menschen ankommt, welche er den entsprechenden Aufmerksamkeitssignalen entgegenbringt. Sie könnten genauso als Bedrohung und Grund, sich durch Flucht oder Gegenwehr entziehen zu müssen, verstanden werden wie als zugewandtes Interesse. In ihrer ursprünglichen, natürlichen Freiheit und Wechselhaftigkeit hören Menschen danach bestenfalls mit dem Motiv, entweder den Signalen zu folgen oder sich ihnen zu widersetzen.
Zusammengefaßt kann dementsprechend kein Mensch einer von ihm bevorzugten und praktizierten Religion gehören, noch könnte diese, ihrem grundlegenden Zweck folgend, Bestandteil eines staatlichen Anspruchs werden, weil mit Sicherheit nur jeder einzelne ihr nachzugehen bereit sein kann.
Schattenblick-Redaktion
23. März 2018
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