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KIRCHE/1747: Stellungnahme von Erzbischof Dr. Heiner Koch zum Betreuungsgeld-Urteil (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 21.07.2015

Stellungnahme von Erzbischof Dr. Heiner Koch zum Betreuungsgeld-Urteil des Bundesverfassungsgerichts


Der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Heiner Koch (Dresden-Meißen), erklärt zum heutigen (21. Juli 2015) Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvF 2/13) zur Thematik des Betreuungsgeldes:

"Wir bedauern das Ergebnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Idee, im Anschluss an die Elterngeldbezugszeit ein Betreuungsgeld als weitere Transferleistung für Eltern von Kindern im Krippenalter einzuführen, haben wir unterstützt. In der Diskussion um den Krippenausbau wurde immer wieder betont, dass auch die Eltern, die sich dafür entscheiden, keinen Krippenplatz für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen, Wertschätzung erfahren müssen. Das Betreuungsgeld war ein Ausdruck dieser Wertschätzung.

Aber gerade auch als Ergänzung des Elterngeldkonzeptes erscheint uns nach wie vor eine an den Elterngeldbezug anschließende finanzielle Leistung sinnvoll. Schon der 7. Familienbericht hat darauf hingewiesen, dass Teil der skandinavischen Elterngeldkonzepte ein Betreuungsgeld ist. Dieses Betreuungsgeld gewährt den Eltern für eine Übergangszeit die Wahlfreiheit zu entscheiden, ob und wann sie für ihr Kind einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen möchten. Dieses Anliegen, Eltern zu unterstützen, ihre Vorstellung von dem, was für die Familie am besten ist, umzusetzen, ist unseres Erachtens ein zentrales familienpolitisches Ziel.

Vor diesem Hintergrund ist es sicherlich eine Herausforderung für die Familienpolitik, wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung feststellt, dass der gesellschaftliche Wunsch, die Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung in der Familie oder aber in einer Betreuungseinrichtung zu verbessern, für sich keine Bundesgesetzgebungskompetenz zu begründen vermag. Insofern können wir nur an den Bund und die Länder appellieren, gemeinsam weitere Anstrengungen zu unternehmen, familienpolitische Instrumente zu entwickeln, die die Erziehungsleistung von Eltern anerkennen und die Wahlfreiheit von Eltern unterstützen."


Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Derzeit gehören ihr 65 Mitglieder (Stand: Juli 2015) aus den 27 deutschen Diözesen an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 123 vom 21. Juli 2015
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2015

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