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KIRCHE/1871: Menschen dürfen nicht instrumentalisiert werden (ZdK)


Zentralkomitee der deutschen Katholiken - Aktuell vom 13.05.2016

Menschen dürfen nicht instrumentalisiert werden


Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, kritisiert die Pläne der Bundesregierung, klinische Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen bei Vorliegen einer entsprechenden Patientenverfügung zuzulassen. Damit schließt er sich der Kritik von Vertretern der christlichen Kirchen am Gesetzentwurf zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften an.

Es seien zwar erhebliche Vorgaben für diesen Fall vorgesehen. Da es aber um so genannte gruppennützige Arzneimitteltests gehe, die für die betroffenen Personen keinen direkten Nutzen versprechen, müssten noch strengere Maßstäbe für das Einverständnis angelegt werden, so der ZdK-Präsident. "Für die Wahrung der Menschenwürde und der Autonomie des Einzelnen reicht es nicht aus, sich auf eine Patientenverfügung zu stützen, wenn sie nur das allgemeine Einverständnis zu klinischen Prüfungen enthält. Wenn ein an einer Demenzerkrankung leidender, nicht mehr einwilligungsfähiger Patient dadurch zur bloßen Testperson für ein Arzneimittel wird, ist das gefährlich nah an der Instrumentalisierung von Menschen zu Forschungszwecken. Auch das geschwächte Leben demenzkranker Menschen ist unbedingt schutzwürdig und - bedürftig."

Eine Absenkung der bisherigen ethischen Standards sei überdies auch durch die von dem Gesetzentwurf eröffnete Schwächung der Ethik-Kommissionen zu befürchten, die bei der Zulassung von klinischen Prüfungen zu beteiligen sind. Ihr Votum könnte nach der vorgesehenen Neuregelung von der zuständigen Bundesoberbehörde übergangen werden. "Die strikte Bindung einer Zulassung an die Zustimmung durch die Ethik-Kommission ist ein Qualitätsmerkmal der bisher geltenden Regelung", betont Sternberg.

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Quelle:
ZdK Aktuell vom 13.05.2016
Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2016

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