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KIRCHE/657: Religionsunterricht ist unerläßliches Angebot religiöser Bildung (EKD)


Evangelische Kirche in Deutschland - Pressemitteilung vom 24.11.2008

Religionsunterricht ist unerlässliches Angebot religiöser Bildung

Rat der EKD zum Volksbegehren in Berlin


Mit einer Erklärung unterstützt der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) das Anliegen eines Volksbegehrens in Berlin, Schülern und Eltern an den Schulen im Bundesland Berlin eine freie Wahl zwischen Religionsunterricht und Ethikunterricht zu ermöglichen. Damit würden sie die Möglichkeit erhalten, das vom Grundgesetz geschützte Recht der positiven Religionsfreiheit auch im Bildungsbereich des Bundeslandes Berlin in Anspruch zu nehmen.



Nachfolgend die Erklärung im Wortlaut:

Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Situation des Religionsunterrichts im Land Berlin und zu dem laufenden Volksbegehren


Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt nachdrücklich das Eintreten von Berliner Bürgerinnen und Bürgern für eine freie Wahl zwischen dem Religionsunterricht und dem Ethikunterricht. Schüler und Eltern sollen durch das laufende Volksbegehren die Möglichkeit erhalten, das vom Grundgesetz geschützte Recht der positiven Religionsfreiheit auch im Bildungsbereich des Bundeslandes Berlin in Anspruch zu nehmen.

Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist ein unerlässliches Angebot religiöser Bildung. Er gehört zum Auftrag der Schule. Er dient der Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler ebenso wie einem freiheitlichen Umgang mit Pluralität. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden in die Lage versetzt, sich frei und selbstständig religiös zu orientieren.

Ein staatlicher Pflichtunterricht in weltanschaulich-religiösen Fragen, wie ihn das Bundesland Berlin eingeführt hat, verfehlt die freiheitlich-demokratischen Prinzipien und reduziert die Bildungsaufgabe der Schule in unverantwortlicher Weise. In keinem anderen Bundesland werden junge Menschen gezwungen, an einem staatlichen Ethikunterricht teilzunehmen, ohne alternativ einen konfessionell geprägten Religionsunterricht der Kirchen oder anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wählen zu können.

Die Sorge, dass unterschiedliche Fächer der religiösen und ethischen Bildung in der Schule eine gemeinsame Sinn und Werteorientierung der Schülerinnen und Schüler erschweren, ist unbegründet. Religions- und Ethikunterricht sind Dialogpartner, auch wenn sie sich grundsätzlich unterscheiden. In einem Wahlpflichtbereich Religion/Ethik, wie ihn der Gesetzentwurf zum Volksbegehren an den Schulen des Landes Berlin vorsieht und wie ihn auch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mehrfach vorgeschlagen hat, kooperieren gleichberechtigte Lehrfächer in verbindlicher Weise. Ein Dialog, der in Schule und Gesellschaft Verstehen und Toleranz fördert, kann nur gelingen, wenn kein Partner - wie im jetzigen Berliner Schulgesetz der Religionsunterricht - benachteiligt wird. Deshalb unterstützt der Rat der EKD das Ziel des Volksbegehrens, die Gleichberechtigung des Religionsunterrichts mit dem Ethikunterricht herbeizuführen.

Hannover/Berlin, 24. November 2008
Pressestelle der EKD
Christof Vetter


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Quelle:
Pressemitteilung 306/2008 vom 24.11.2008
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2008