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STANDPUNKT/026: Karel Wojtyla - Der unheilige Werdegang eines Heiligen - Teil 2 (Gerhard Feldbauer)


Der unheilige Werdegang eines Heiligen
Karel Wojtyla, der sich als Papst Johannes Paul II. nannte

Teil Zwei
Ein Inquisitor, der jegliche Kritik und abweichende Meinungen unerbittlich verfolgte

von Gerhard Feldbauer, 9. Mai 2014



Unter der Herrschaft Papst Johannes Paul II. wurden die Befreiungstheologen in Lateinamerika verfolgt, aber auch unorthodoxe Meinungen weltweit abgestraft, die absolutistische Leitung der Weltkirche verstärkt, den Gläubigen im Weltkatechismus von 1992 ein mittelalterliches Strafregister für ihre "Sünden" verkündet, in dem selbst die Drohung mit dem "ewigen Tod in der Hölle" nicht fehlte. Unter der Herrschaft des polnischen Papstes blieb der Geist der Inquisition lebendig. Deren reaktionäre Institution, das Heilige Uffizium, wurde von Johannes XXIII. nach der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils 1962 aufgelöst, nach seinem Tod 1963 von seinem Nachfolger Paul VI. (siehe Teil 1) an ihre Stelle 1965 jedoch eine Glaubenskongregation gesetzt, von der es ausdrücklich hieß, sie bleibt "Gericht und handelt als solches". An ihre Spitze setzte Wojtyla 1981 den in den Denkweisen des Mittelalters verhafteten Kardinal Josef Ratzinger, der als Benedikt XVI. sein Nachfolger wurde und dafür sorgte, dass sie "immer noch eine durch und durch sinistre, ja reaktionäre Institution, die geistig nie das Mittelalter verlassen" hat, blieb ("Welt am Sonntag", 15. Februar 2009). Ratzinger verstieg sich dazu, die 1542 geschaffene Inquisitionsbehörde, welche die Folterungen von da an nach einheitlich festgelegten Regeln betrieb, als "Fortschritt" zu bezeichnen. Sein Chefhistoriker, Walter Brandmüller, verteidigt sie als "rationelle Veranstaltung" und fand "das Urteil gegen Galilei in Ordnung". Das inquisitorische Vorgehen Wojtylas und seines Oberrichters Ratzinger verdeutlicht aber zugleich den von höchsten Würdenträgern mit getragenen starken und zunehmenden Widerstand, den es in der katholischen Kirche gegen diese absolutistische Leitung gab.


150 Inquisitionsurteile

Unter dem rund 27 Jahre währenden Pontifikat Wojtylas wurden, wie Hubertus Mynarek einschätzte, gegen etwa 150 Theologen ein Richterspruch, das heißt ein Urteil nach einer regelrechten Inquisition (Untersuchung) gefällt (Mynarek: Papst ohne Heiligenschein. Vorwort zu Richard Corell/Ronald Koch: Papst ohne Heiligenschein, Frankfurt/Main, 2006). Um ein Vielfaches höher dürften die Maßregelungen der verschiedensten Art, Zurechtweisungen, Forderungen nach Unterlassung und verbalen Verurteilungen liegen, nach denen, wenn sie ihren Zweck erfüllten, von der Eröffnung einer Inquisition abgesehen wurde. Betrachten wir einige Beispiele:


Abfuhr für Johannes XXIII.

Im Mai 1985 statuierten Wojtyla und sein Inquisitionschef Ratzinger auf der italienischen Bischofskonferenz in Loretto, in deren Arbeiten der Papst selbst eingriff, ein Exempel, indem die Tagung den Vertretern des Reformkurses Johannes XXIII. eine entschiedene Abfuhr erteilte. Zu den Reformern gehörten der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Anastasio Ballestrero, und der Erzbischof von Mailand, Kardinal Carlo Maria Martini. Die Maßregelung erhielt zentrale Bedeutung dadurch, dass die italienische Bischofskonferenz alle 16 regionalen Bischofskonferenzen vertritt und Mitglied im Präsidium der europäischen Bischofskonferenz ist. Anschließend stärkte der Papst die konservative Mehrheit des Präsidiums der Konferenz, indem er Bischof Camillo Ruini zum Generalsekretär ernannte. Dieser bekundete später offen seine Sympathien für den Mediendiktator Silvio Berlusconi sowie seine faschistischen Verbündeten und rief zu ihrer Wahl auf. Ein Jahr später wurde Ruini zum Kardinal erhoben. Die Leitung der oft kritischen Zeitung "Avveniere" der "Azione Cattolica" wurde durch Vertrauensmänner des Papstes und Ratzingers ersetzt, die Redaktion angewiesen, sich jeder politischen Äußerung zu enthalten. Als sich die Wochenzeitung "Segno" der "Azione Cattolica" zu politischen, kirchlichen und moralischen Themen kritisch äußerte, wurde sie 2000 eingestellt. Es war eines der Exempel, die das eigenständige Denken der Theologen unter Strafe stellten.


Maßregelung des US-Theologen Professor Charles Curran

Am 25. Juli 1986 wurde dem US-amerikanischen Theologen Professor Charles Curran wegen seiner Kritik an der 1968 erlassenen Enzyklika "humanae vitae" Pauls VI. die Lehrerlaubnis entzogen. Das päpstliche Rundschreiben hieß im Volksmund Pillenenzyklika. Es postulierte, dass der "einzelne eheliche Akt nur dann sittlich gut ist, wenn er für die Weitergabe des Lebens offen bleibt". Die Enzyklika lehnte Verhütungsmittel und Schwangerschaftsunterbrechungen selbst aus gesundheitlichen Gründen ab. Curran kritisierte öffentlich diese Sexualethik als überholt, tolerierte Homosexualität, billigte voreheliche sexuelle Beziehungen und trat für die Ehescheidung und Wiederverheiratung ein. Sein Kardinalverbrechen aber bestand darin, dass er ablehnte, dass der Papst bzw. der Vorsitzende der Glaubenskongregation zu all diesen Fragen das alleinige und absolute Entscheidungsrecht hätten. 1987 wurde der widerspenstige Professors entlassen.


Dem Erzbischof von Seattle, Raymund Hunthausen, pastorale Handlungen untersagt

Dem Erzbischof von Seattle, Raymund Hunthausen, wurden folgende pastorale (seelsorgerische, pfarramtliche) Handlungen untersagt: am Diözesangericht, in der Liturgie, der Priesterausbildung, in Moralfragen. Am 15. September wurde in einem von Ratzinger herausgegebenen Notificatio (Bekanntmachung) in scharfer Form die Verurteilung der Auffassungen des niederländischen Theologen Edward Schillebeeckx, Berater des Kardinals seines Landes, Bernard Jan Alfrink, erneuert. Er hatte mit seinem Vorgesetzten am II. Vatikanischen Konzil teilgenommen und seitdem die Reformideen Johannes XXIII. vertreten. Auch er hatte "humanae vitae" abgelehnt und war dafür bereits streng gerügt worden. Jetzt wurden abweichende Meinungen, die Schillebeeckx zur Erbsünde, zur Unbeflecktheit Marias sowie zu den Engeln und Dämonen vertrat, verurteilt. Aufs schärfste wurde vor allem seine Ablehnung des Zwangs zum Zölibat gerügt.


Publikationen des Bischofs von Rochester (USA), Matthew Clark, verboten

1989 wurde dem Bischof von Rochester (USA), Matthew Clark, untersagt, ein Handbuch zur Orientierung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu veröffentlichen. Anschließend wurde die Publikation durch einen Kongress von Moraltheologen in Rom verboten, weil darin der Vortrag des Redemptoristenpaters und Theologieprofessors Bernhard Häring, eines bekannten Systemkritikers, enthalten war. Auch er hatte sich kritisch zu "humanae vitae" geäußert. Mit der Aussage, dass Ehepaare in letzter Instanz selbst über ihre Familienplanung zu entscheiden hätten, hatte er eine Empfängnisverhütung gutgeheißen.


Verurteilung von 157 französischen Theologen

Ebenfalls 1989 wurde der Herausgeber der Zeitschrift "Etudes", der Jesuitenpater Paul Valadier, seines Amtes enthoben, weil er zu den 157 französischen Theologen gehörte, welche die "Erklärung von Köln" unterzeichnet hatten. Darin hatten am 6. Januar des Jahres 15 katholische Theologieprofessoren gegen den römischen Druck auf Bischofsernennungen, die Erteilung und den Entzug der Missio canonica (kirchliche Lehrerlaubnis) für Theologieprofessoren, die Entmündigung der Lokalkirchen und weitere Bevormundungen durch Rom protestiert. Die Erklärung wurde anschließend von weiteren 163 Professoren aus Deutschland, der Schweiz, Österreich und den Niederlanden unterzeichnet.


Kardinal Karl Lehmann zurecht gewiesen

1992 wurde Erzbischof Raymond Hunthausen erneut gemaßregelt und mit der höchsten Missbilligung fuori luogo (nicht diskussionswürdig) bestraft, weil er dafür eingetreten war, in Ausnahmefällen verheiratete Männer zu Priestern zu weihen. 1993 erweiterte der Papst die Unfehlbarkeitsdefinition des Konzils von 1870 dahingehend, dass er eine Lehre als unfehlbar verkünden könne, auch wenn sie nicht direkt dem katholischen Glauben entspreche, aber mittels Schlussfolgerung mit ihm verbunden sei. Im Juli wurde der Vorschlag von drei deutschen Bischöfen, darunter der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, zurückgewiesen, Geschiedene, die sich wieder verheiraten, unter bestimmten Umständen zur Kommunion zuzulassen. Im Oktober untersagte der Papst Diskussionen über eine Lockerung des Zölibats und stellte klar, dass es für die katholische Kirche verpflichtend bleibt.


Schauprozess gegen den Bischof von Evreux Jaques Gaillot

Zu einem Skandal ersten Ranges gestaltete sich 1995 der Schauprozess, der mit der Amtsenthebung des schon seit langem in inquisitorischer Weise verfolgten Bischofs von Evreux (Frankreich), Jaques Gaillot, endete. Man muss diesen neuzeitlichen Ketzerprozess vor dem Hintergrund der bereits am 8. Juni 1993 von Johannes Paul II. erlassenen Enzyklika "veritatis splendor" sehen. Sie verlangte die absolute Unterwerfung unter den (vom Papst verkündeten) Glauben, unbedingten Gehorsam der Gläubigen und setzte Maßstäbe für die von ihm eingeleitete, unter seinem neuen Chef der Glaubenskongregation, Schritt für Schritt verschärfte reaktionäre Gegenoffensive. Da das päpstliche Rundschreiben nicht die gewünschte Wirkung erzielte, wurde an dem ungehorsamen Bischof ein warnendes Exempel statuiert. Der in Rom als Querulant verschriene Geistliche verkörperte so ziemlich alles, gegen das die Spitze der Kurienhierarchie vorging. Er fühlte sich den Armen und Obdachlosen verpflichtet, kümmerte sich um Aidskranke und hatte Verständnis für Homosexuelle. Er trat gegen Atomwaffen ebenso gegen Ausländerfeindlichkeit auf, kritisierte die französischen Einwanderungsgesetze, stand der Befreiungstheologie nahe, war ein Sympathisant der palästinensischen Befreiungsbewegung und Yasir Arafats persönlich. Die Sitzung des Glaubensgerichts dauerte nur eine halbe Stunde, bis der schon vorher feststehende Richterspruch verkündet wurde. Der Verurteilte weigerte sich, seine Amtsenthebung zu unterschreiben. Da man nicht wagte, dem verehrten Bischof völlig jede seelsorgerische Tätigkeit zu verbieten, schickte man ihn im wahrsten Sinne des Wortes in die Wüste, indem er als Titularbischof in die einstige, de facto nicht mehr existente nordafrikanische Diözese Partenia in der algerischen Sahara nahe der Stadt Setif geschickt wurde. Schon bald wurde Gaillott auch dort ob seiner volksverbundenen Seelsorge weit über die Grenzen seines Bischofssitzes hinaus bekannt. An Stelle eines ihm nicht zur Verfügung stehenden Bistums schuf er sich ein Äquivalent im Internet und konnte auf seiner Homepage schon bald monatlich Tausende Pilger verzeichnen. Als er 2000 zusammen mit dem bekannten Kirchenkritiker Eugen Drewermann zu einem Vortrag nach Bonn eingeladen wurde, untersagte der romhörige Erzbischof Joachim Meissner den Auftritt.


Widerstand gegen absoluten Gehorsam

Am 25. März 1995 bezeichnete Johannes Paul II. in seiner Enzyklika "evangelium vitae" Parlamente der Staaten, welche in bestimmten Fällen den Schwangerschaftsabbruch legalisierten, als "tyrannisch". Am 2. Februar 1996 maßregelte der Leitartikel des "Osservatore Romano" 16 deutschsprachige Moraltheologen wegen ihrer Kritik an der Enzyklika "veritatis splendor". Der Artikel verdeutlichte, dass der Widerstand gegen den darin verlangten absoluten Gehorsam anhielt. Am 2. Januar 1997 wurde der Theologe aus Sri Lanka, Tissa Balasuriya, wegen seines Buches "Mary und human Liberation", in dem dieser von der katholischen Lehre abweichende Gedanken zur immerwährenden Jungfräulichkeit Marias und zur Erbsünde äußerte und in Frage stellte, dass für Gott alles unwürdig sei, was mit menschlicher Sexualität zusammenhängt, exkommuniziert. Der asiatische Theologe thematisierte, dass diese Fragen theologische Streitpunkte seit früher Christenheit seien und daraus sich bis heute "offene Probleme" ergeben. Es waren Themen, mit denen die katholische Kirche seit Jahrhunderten in Asien, Afrika und Lateinamerika konfrontiert war, da dort die Christen an solche Fragen in ganz natürlicher Weise herangingen und die Priester dem oft Rechnung trugen. In besagtem Fall rief die Exkommunikation weit über Sri Lanka hinaus einen Proteststurm hervor, dem Kardinal Ratzinger Rechnung tragen musste und den Bann ein Jahr später zurücknahm.


Die "Kirche ist keine Demokratie"

Ebenfalls 1997 wurden 2,5 Millionen Unterschriften der internationalen Bewegung "Wir sind Kirche" für eine Reform der Kirche mit der Begründung zurückgewiesen und bekräftigt, dass "die Kirche keine Demokratie ist". 1998 wurde eine Inquisition über den australischen Theologen Paul Collins wegen seines Buches "Die Macht des Papstes" eröffnet. Darin befasste sich der Priester kritisch mit der autoritären Leitung der Kurie und trat für "eine geschwisterliche, einfache, ja demütige Ausübung des Papstamtes" ein. Mit der Begründung, er könne die aktuelle theologische Politik des Vatikans nicht länger vertreten, gab Collins 2001 sein Priestertum zurück. Um die zunehmenden Unbotmäßigkeiten von Theologen zu unterbinden, forderte der Papst am 29. Juni 1998 mit seinem apostolischen Schreiben "Ad tuendam fidem" von jedem Theologen ein "Bekenntnis des Glaubens" und einen "Glaubenseid". Er wollte damit die zunehmende Kritik an der Rigoristät seines Vorgehens unterbinden. Als der Religionswissenschaftler Professor Jaques Dupuis SJ der Universität Gregoriana ein Buch über religiösen Pluralismus (verso una teologia cristiana del pluralismo) veröffentlichte, suspendierte Ratzinger ihn vom Lehramt und eröffnete ein Verfahren. Das Buch enthalte "schwerwiegende Zweideutigkeiten", die zu "irrigen und fehlerhaften Meinungen" führen könnten. Kardinal F. König, der den Wissenschaftler verteidigte, wurde zurechtgewiesen. Prof. Dupuis akzeptierte alle Auflagen, die ihm im Ergebnis des Verfahrens auferlegt wurden und erhielt die Erlaubnis, sein Lehramt wieder aufzunehmen.


Wirken unter Homosexuellen verboten

1999 wurden die deutschen Bischöfe unter Ankündigung von Konsequenzen veranlasst, die Beratung von Frauen über den Schwangerschaftsabbruch einzustellen. Im gleichen Jahr verbot Ratzinger den US-amerikanischen Priestern Sr. Jeanine Gramick und P. Robert Nugent jedwede Aktivitäten unter Homosexuellen. Im Jahre 2000 wurde der Bischof Eugene Rixen von Goias zurechtgewiesen, weil er erklärt hatte, der Gebrauch von Kondomen wegen Aids sei ein "geringeres" Übel. 2001 wies Kardinal Ratzinger den spanischen Redemptoristen Mariciano Vidal an, seine Thesen über Verhütung, Abtreibung, Homosexualität u. a. zurückzuziehen. Der US-amerikanischen Benediktinerin Sr. Joan Chittister wurde verboten, am Weltkongress für Frauenordination in Dublin teilzunehmen. Die Geistliche verweigerte daraufhin den Gehorsam. 2002 wurde dem Schweizer Franziskaner und Dozent Josef Imbach der Lehrstuhl entzogen, weil er in einem Buch die Historizität der Wunder Jesu zur Diskussion gestellt hatte. Mit einem Monitum (Mahnung, Rüge) drohte Ratzinger neun Frauen aus Österreich und Deutschland, die am 22. Juli zu Priesterinnen geweiht werden sollten, die Exkommunikation an. Nachdem sie sich trotzdem weihen ließen, wurde die Drohung 2003 vollzogen. Am 17. Oktober 2002 bekräftigte die Internationale Theologenkommission unter Vorsitz von Ratzinger ihre Entscheidung, Frauen nicht zur Diakonatsweihe zuzulassen. Kardinal Carlo Maria Martini, der frühere Erzbischof von Florenz Silvano Piovanelli und Kardinal Karl Lehmann aus Mainz sprachen sich dagegen aus. 2003 wurden alle Ordensoberen angewiesen, Kandidaten mit homosexuellen Neigungen nicht zur Weihe zuzulassen. Am 31. Juli wurden alle katholischen Parlamentarier aufgefordert, gegen die Gleichstellung von homosexuellen Ehen mit normalen Ehen zu stimmen. Am 16. Oktober 2003 wies Johannes Paul II. Meinungen zurück, in den Versammlungen der Bischofssynode zu wichtigen Fragen Beschlüsse zu fassen und stellte klar, dass die Versammlung nur ein Instrument der Beratung ist.


Demnächst

Teil drei

Ein hasserfüllter Feind der Befreiungstheologie

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Quelle:
© 2014 by Gerhard Feldbauer
Mit freundlicher Genehmigung des Autors


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2014