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TIERHALTUNG/416: Informationen zur Maul- und Klauenseuche (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 10. August 2007

Hintergrundinformation zur Maul- und Klauenseuche


Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine fieberhafte Erkrankung, die zur Bildung von Bläschen an Schleimhäuten und unbehaarten Teilen der Haut führt. Der Erreger der MKS ist ein Virus, das Klauentiere (Rind, Schaf, Ziege, Büffel, Wildwiederkäuer und Schwein) befällt. Haustiere wie Hunde, Katzen, Geflügel und Pferde sind kaum betroffen, können aber als Überträger dienen.

Schnelle Ansteckung und hohe wirtschaftliche Verluste machen die MKS zu einer der bedeutsamsten Tierseuchen für die Landwirtschaft.

Das Virus kann über Ausscheidungen (Milch, Kot, Speichel) erkrankter Tiere sowie über den Inhalt der geplatzten Bläschen direkt von Tier zu Tier übertragen werden.

Auch die indirekte Übertragung über tierische Produkte, Speisereste, Futtermittel, durch Gerätschaften und Fahrzeuge, sowie Personen, kann zu einer sehr schnellen Verbreitung führen. Über Land kann das Virus mit dem Wind (bis zu 60 km) übertragen werden, über Wasser wahrscheinlich sogar bis zu 200 km.

Die Inkubationszeit (Zeitraum von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitssymptome) beträgt zwischen 2 und 14 Tage je nach Tierart. Infizierte Tiere können also schon vor dem Auftreten klarer Symptome große Mengen an Viren ausscheiden.

Schon geringste Virusmengen reichen aus, um gesunde Tiere anzustecken. So reichen 10 Viren um ein Rind anzustecken. Allein die pro Stunde ausgeatmete Luft eines Schweins enthält bis zu 100 Mio MKS-Erreger! Durch den drastischen Leistungsabfall über längere Zeiträume kommt es schnell zu großen wirtschaftlichen Verlusten. Die Maul- und Klauenseuche zählt deshalb zu den gravierendsten Tierseuchen weltweit. Aus diesem Grund löst ein Ausbruch sofort erhebliche Handels- und Verbringungsbeschränkungen für das betroffene Land aus.


Diagnose

Es bieten sich folgende Möglichkeiten, die Krankheit festzustellen: anhand der Symptome:

Rind: zeigt schwere Erkrankungszeichen (Hohes Fieber; Blasen an Maul, Zunge, Euter, Klauen; Kaustörungen; Milchrückgang; Fehlgeburten; Todesfälle bei Kälbern

Schwein: (Blasen an Klauen, teilweise auch an Rüsselscheibe; Lahmheit, Festliegen; Plötzlicher Ferkeltod

Schaf, Ziege: kaum Erkrankungszeichen (ggf. Blasen an Lippen, Maul, Euter, Zwischenklauenspalt, Kronrand)

über serologische Tests
d.h. über Antikörpertests (z.B. Elisa.), Antikörpernachweise geben indirekt Rückschluss auf das Vorhandensein des Virus

über virologische Tests
z.B. mithilfe der PCR (Polymerase-Kettenreaktion), hiermit wird das Virus direkt nachgewiesen.

Im Gegensatz zur klassischen Schweinepest ist der Erregernachweis durch die PCR bei der Maul- und Klauenseuche möglich, aber nicht so einfach, da das MKS-Virus nicht kontinuierlich ausgeschieden wird.


Verbreitung

Die Weltkarte der MKS-Verbreitung zeigt einen Gürtel, beginnend vom asiatischen Teil der Türkei über einige Länder des mittleren Ostens, große Teile Afrikas, dem indischen Subkontinent, vielen Ländern Indochinas und des fernen Ostens bis nach Südamerika. Der asiatische Teil der Türkei (Anatolien) ist seit Jahren endemisch mit MKS verschiedener Typen verseucht.

In Europa konnte die bis zum Jahr 1991 immer wieder aufgetretene Tierseuche durch Impfprogramme (Schutzimpfung) zunächst erfolgreich getilgt werden. Seit 1992 besteht in der EU jedoch ein Impfverbot. Die letzte Epidemie der Maul- und Klauenseuche trat 2001/2002 im Vereinigten Königreich auf und führte dort zu verheerenden Auswirkungen. Damals waren auch Frankreich und Niederlande sowie Irland betroffen.

In Deutschland trat die Maul- und Klauenseuche zuletzt 1988 auf. Ein Übergreifen der Seuche aus den betroffenen Nachbarstaaten in 2001 konnte durch entsprechende Maßnahmen erfolgreich verhindert werden.

Auch heute werden Betriebe, die Tiere aus einem betroffenen Land importiert haben, unter besondere Beobachtung gestellt. Basis für ein schnelles Handeln sind nationale und europäische Datenbanken wie z.B. HIT und TRACES, über die Transporte/ Handelswege nachvollzogen werden können. Kontaktbetriebe sollen so schnell ermittelt werden, damit mögliche Folgeausbrüche rechtzeitig eingedämmt werden können.


Hinweise für den Verbraucher

Der Mensch kann sich theoretisch zwar anstecken, allerdings kommen Erkrankungen äußerst selten vor. Bei einer Infektion treten Erscheinungen am Mund und an den Händen auf. Die Symptome müssen nicht medikamentös behandelt werden.

Als Überträger der Krankheit kommt dem Menschen jedoch eine besondere Rolle zu, da er durch ein Verschleppen des Erregers z.B. an den Schuhen oder über mit Ausscheidungen eines erkrankten Tieres (Speichel, Milch, Kot) verschmutzte Kleidung schnell weiterbreiten kann. Auch die Mitnahme tierischer Produkte aus dem Urlaub kann die Weiterverbreitung begünstigen. Der DBV appelliert daher an Reisende, grundsätzlich keine tierischen Produkte einzuführen.


Impfung:

Das MKS-Virus ist kein einheitlicher Erreger und es ist daher nicht möglich, nur mit einem Impfstoff für verschiedene Typen, Subtypen und Stämme Tiere vorbeugend zu schützen.

Mit einer weltweiten Tilgung der MKS ist daher in absehbarer Zukunft nicht zu rechnen. In manche Länder werden ständig neue MKS-Stämme eingeschleppt, die sich zum Teil so stark voneinander unterscheiden, dass sie mit dem klassischen Impfstamm nicht bekämpft werden können und so die Impfstoffhersteller gezwungen sind, ständig neue Impfstoffe zu entwickeln.

Bis 1991 wurden in der EU zur Verhinderung einer MKS-Epidemie Pflichtimpfungen der Rinderbestände durchgeführt. Dies war unter anderem nötig, um den damals vorhandenen Erreger weitgehend aus der EU zu verbannen.

Aus folgenden Gründen gilt seit 1992 grundsätzlich ein Verbot der Impfung:

o mit einer Impfung wird die Erkennung des Erregers in der Tierpopulation durch einen Antikörpernachweis erschwert,

o geimpfte Tiere erkranken zwar selbst nicht mehr, können jedoch andere Tiere mit dem Virus infizieren und somit zu einer Verbreitung beitragen

o die Seuchenfreiheit wird international über negative Antikörpertests (das Freisein von Antikörpern) definiert

Notimpfungen z.B. im Sperrbezirk (3km um den Ausbruchsbetrieb) um eine Verschleppung des Erregers durch Senkung des Infektionsdrucks zu vermeiden oder außerhalb des Sperrbezirks, um notfalls empfängliche Tiere vor einer Infektion zu schützen sieht das EU-Recht aber durchaus vor, wenn ein Seuchengeschehen droht, außer Kontrolle zu geraten.

In Deutschland existiert eine MKS-Vakzinebank, die u.a. durch Beiträge der Landwirte über die Tierseuchenkasse finanziert wird. Hiermit werden verschiedene Stämme des MKS-Virus vorrätig gehalten, um damit im Notfall den entsprechenden Impfstoff herstellen zu können.


"Impfen statt Töten"

Der DBV verfolgt seit der 2001 initiierten Aktion "Impfen statt Töten" das Ziel, die Tötung von Tieren im Seuchenfall (nicht nur bei MKS sondern auch und gerade bei Schweinepest) auf das fachlich erforderliche Maß zu beschränken. Es ist unumstritten, dass bereits kranke und damit ansteckende Tiere, sowie damit in Kontakt stehende Tiere getötet werden müssen. Die Tötung von gesunden Tieren muss aber aus Sicht der Landwirtschaft soweit es geht vermieden werden!

Die Gefahr, dass mit dem Einsatz von Impfstoffen in der EU nicht zuletzt auch internationale Märkte durch Handelsbeschränkungen wegfallen, hält betroffene Mitgliedstaaten aber bisher davon ab, die laut EU erlaubte Notimpfung wirklich einzusetzen. Auch gibt es nach wie vor Zurückhaltung bei Verbrauchern und dem Lebensmitteleinzelhandel.

Deshalb müssen endlich die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Impfungen durchgeführt werden können, ohne dass dadurch Handelsbeschränkungen und Stigmatisierung der Produkte ausgelöst werden. Der DBV setzt deshalb auf den Schulterschluss mit Verbrauchern, Tierschutzverbänden, Ernährungsindustrie und Handel, damit sich an der Nichtimpfpolitik der EU in naher Zukunft etwas ändern kann!

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundeslandwirtschaftsministerium sowie des Friedrich-Loeffler-Institutes.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. August 2007
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2007