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TIERHALTUNG/471: "Ehlen-Erlaß" zur Käfig-Legehennenhaltung rechtswidrig (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 27. Januar 2009

"Ehlen-Erlass" zur Käfig-Legehennenhaltung rechtswidrig -
skandalöse Bestandsschutzzusage muss zurückgezogen werden


Im Frühjahr 2008 hatte der niedersächsische Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) einen Sondererlass zur Flächenberechnung der neuen Käfige für Legehennen veranlasst. Danach dürfen Hühner in Niedersachsen auf noch kleinerer Käfigfläche als in anderen Bundesländern gehalten werden. Der niedersächsischen Interpretation der gesetzlichen Vorgaben folgte kein anderes Bundesland, auch der Gesetzgebungsdienst des Landtages hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Erlasses angemeldet. Entgegen allen eiligen Ankündigungen, dass dieser zurückgezogen werde solle, ist er immer noch in Kraft. Offenbar soll den Geflügelhaltern noch die Chance gegeben werden, die letzte Frist auszunutzen, um rasch Baugenehmigungen auf Basis des "Ehlen-Erlasses" einzureichen, vermutet der Deutsche Tierschutzbund. Scheinbar habe der Minister die Zusage gegeben, dass alle bisher genehmigten Bauten noch Bestandsschutz genössen, um angedrohte Schadensersatzforderungen zu umgehen.

In den neuen Kleingruppenkäfigen sollen laut geltender Tierschutznutztier-Haltungsverordnung den Hühnern 800 cm² "Lebensraum" zur Verfügung stehen, was der Fläche eines Aktendeckels entspricht. Zudem soll es einen separaten Nestbereich von 90 cm² je Huhn geben. Der sogenannte "Ehlen-Erlass" hingegen rechnet diesen Nistbereich in die Grundfläche des Käfigs mit ein, so dass mehr Hühner in die Käfige hineinpassen.

"Es drängt sich der Verdacht auf, dass das niedersächsische Landwirtschaftsministerium bewusst Kleingruppenkäfige mit erhöhter Besatzdichte durchzusetzen versucht. Warum sonst versäumt der Minister es wider besseren Wissens, den Erlass rechtzeitig zurückzunehmen?" fragt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Und weiter: "Offensichtlich möchte Minister Ehlen gemeinsam mit der Geflügelwirtschaft die Tierschutzbestimmungen unterlaufen. Der Erlass ist rechtswidrig, was allen Beteiligten von Beginn an bekannt sein musste. Damit ist auch die Bestandsschutzzusage ohne Bedeutung, denn illegale Tierhaltungen dürfen nicht legitimiert werden, um Schadensersatzforderungen aus dem Weg zu gehen. Hier ist jetzt der Ministerpräsident persönlich gefordert, dies klarzustellen." Der Verband hat Ministerpräsident Christian Wulff schriftlich aufgefordert, die sofortige Rücknahme des "Ehlen-Erlasses" anzuordnen und die "Bestandschutz-Zusage" für Anlagen, die bereits mit der verringerten Nutzfläche genehmigt oder errichtet wurden, umgehend zurückzuziehen.

Unabhängig von der unzulässigen Verkleinerung der Käfigfläche in Niedersachsen stellt der Deutsche Tierschutzbund fest, dass in den Käfigen generell keine tiergerechte Haltung möglich sei. Wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass die Hennen aufgrund des geringen Platzangebotes die Strukturen nicht nutzen können und so Grundbedürfnisse wie Scharren und Sandbaden nicht befriedigt würden.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 27. Januar 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2009