Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

TIERHALTUNG/473: "Ehlen-Erlaß" zur Hühner-Käfighaltung in Niedersachsen zurückgezogen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 2. Februar 2009

"Ehlen-Erlass" zur Käfighaltung von Hühnern in Niedersachsen zurückgezogen - Bestandsschutz bleibt in der Kritik


Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) hat am Wochenende seinen Sondererlass zur Flächenberechnung der neuen Käfige für Legehennen zurückgezogen. Nach dem sogenannten "Ehlen-Erlass" hätten die Hühner in Niedersachsen im Kleingruppenkäfig noch weniger Fläche zur Verfügung als in anderen Bundesländern. Von Beginn an war klar, dass der Erlass rechtswidrig war. Mit dem Rückzug des Erlasses aber hat das Ministerium zugleich betont, dass ein möglicher Bestandsschutz für die Betriebe, die auf Basis des Erlasses bereits geplant haben, nun von den Landkreisbehörden zu entscheiden ist. Der Deutsche Tierschutzbund hält dieses Vorgehen für inakzeptabel und ruft die Behörden auf, keinerlei Bestandsschutz zu gewähren.

"Der Minister hat einen Gefälligkeitserlass für die Eierbarone in Niedersachsen in Kraft gesetzt, obwohl ihm klar sein musste, dass dieser rechtswidrig ist und gibt dann auch noch seine persönliche Zusage, dass Bestandsschutz gelten solle. Dass Herr Ehlen nun die Verantwortung auf die Landkreise abschiebt, ist inakzeptabel. Er selbst muss dafür gerade stehen. Die Behörden vor Ort rufen wir auf, sich für geltendes Recht, für den Tierschutz einzusetzen und sich damit gegen jedweden Bestandsschutz auszusprechen", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Noch immer ist unklar, wie viele Käfigbetreiber in Niedersachsen zu "Nutznießern" des rechtswidrigen Erlasses werden könnten. Laut Medienberichten sind bis zu 3,9 Millionen Legehennen betroffen. Das Ministerium selbst gibt keine konkreten Zahlen bekannt. Mit dem "Ehlen-Erlass" würden den niedersächsischen Hühnerhaltern wirtschaftliche Vorteile gegenüber allen anderen Haltern in Deutschland verschafft - auf Kosten der Hühner.

Sollte sich herausstellen, dass die Käfigbetreiber Ansprüche auf Ersatz von Schäden haben, die durch den Erlass begründet sind, so muss das Land Niedersachsen diese begleichen. Keinesfalls dürften rechtswidrige Zustände aufrechterhalten werden, so Apel und ruft zudem zum Boykott niedersächsischer Eier auf: "Den Käfigbetrieben, die bereits Hühner in den Käfigen zusammengepfercht haben, muss der Verkauf der Produkte behördlich untersagt werden. Die Eierbarone in Niedersachsen dürfen mit illegaler Haltung nicht auch noch Geld verdienen. Dieser ministerial geplante und gewollte Rechtsbruch muss Folgen haben."

Unabhängig von der unzulässigen Verkleinerung der Käfigfläche in Niedersachsen stellt der Deutsche Tierschutzbund fest, dass in den Käfigen generell keine tiergerechte Haltung möglich sei. Wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass die Hennen aufgrund des geringen Platzangebotes die Strukturen nicht nutzen können und so Grundbedürfnisse wie Scharren und Sandbaden nicht befriedigt würden.


*


Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 2. Februar 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2009