Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

TIERHALTUNG/475: Minister Ehlen nimmt Legehennen-Erlaß zurück (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 5. Februar 2009

Minister Ehlen nimmt Legehennen-Erlass zurück

Menschen für Tierrechte: Kein Bestandsschutz für genehmigte Anlagen


Am 30. Januar hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die am 30. März 2008 erlassene Legehennen-Haltungsvorschrift des Landes zurückgenommen. Mit diesem Erlass hatte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen jeder "Legehenne" 90 qcm weniger Platz in den neuen sogenannten Kleingruppenkäfigen zugestanden als es die bundesweiten Rechtsvorschriften vorsehen. Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte ist die Rücknahme überfällig, denn der Erlass sei von Anfang an rechtswidrig gewesen.

Nach Aussagen des Verbandes hätte Niedersachsen aufgrund der Vorgaben 60 Hühner pro Käfigeinheit halten können, während in den anderen Bundesländern maximal 53 Hennen eingestallt werden dürfen.

"Niedersachsens Alleingang war tierschutzwidrig und hätte zu Wettbewerbsverzerrungen geführt. Bereits genehmigte oder beantrage Anlagen dürfen in keinem Fall Bestandsschutz erhalten", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes. Diese Forderung sei plausibel, denn es seien keine baulichen Veränderungen der Anlagen durch den Erlass notwendig geworden. Die Betreiber müssten lediglich sieben Hennen pro Käfig weniger einstallen, um geltendes Recht zu erfüllen.

Gemäß bundesweit gültiger Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen einer Henne unter 2 kg Körpergewicht in den neuen "Kleingruppenkäfigen" 800 qcm zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer Fläche von etwas mehr als einem DIN A-4-Blatt plus Bierdeckel. Zusätzlich muss es ein Legenest mit 90 qcm pro Henne geben. Diese zusätzliche Legenestfläche rechnete der Erlass in die Grundfläche des Käfigs mit ein, so dass mehr Hennen in die Käfige durften. Der Verband erinnert darüber hinaus daran, dass selbst die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Hennen als nicht tierschutzkonform gilt, weshalb eine durch Rheinland-Pfalz eingereichte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.


*


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.


*


Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 5. Februar 2009
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05207/92 92 63
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2009