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TIERHALTUNG/556: 10 Jahre Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 26. Juli 2012

10 Jahre Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz

Dr. Born: "Verfassungswirklichkeit kann sich sehen lassen"



Bundesministerin Ilse Aigner eröffnete am 24.7.2012 in Bonn ein Symposium anlässlich des 10. Jahrestages der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel im 20a des Grundgesetzes. Wissenschaftler und Juristen beleuchteten Entstehung und Konsequenzen aus dieser Verfassungsänderung, die dem Staat aufgibt, in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung durch Gesetzgebung und Verwaltung zu schützen. An der abschließenden Podiumsdiskussion nahmen der Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, und der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, teil.

Während die Aufnahme des Staatsziels Tierschutz von den Tierschutzverbänden und der Landwirtschaft prinzipiell positiv gesehen wurde, gab es in der Beurteilung der Verfassungswirklichkeit, d.h. der gelebten Praxis in der Nutztierhaltung wie auch der Heimtierhaltung und der Versuchstiere deutliche unterschiedliche Auffassungen. Der Deutsche Tierschutzbund drängt nach wie vor auf eine umfassendere Verbandsklage während DBV-Generalsekretär Born vor allem darauf hinwies, dass mit dem Tierschutzgesetz, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie der jetzt anstehenden Novelle der Gesetzgebung weitreichende Schutzvorkehrungen für Geflügel, Schweine, Rinder und nun auch Kaninchen geschaffen wurden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juli 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
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Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2012