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TIERHALTUNG/647: Keine Kompromisse - Kleingruppenkäfige für Legehennen sofort verbieten (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 11. Juni 2015

Keine Kompromisse:
Kleingruppenkäfige für Legehennen sofort verbieten


Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) treffen sich heute Staatssekretäre von Bund und Ländern, um einen Kompromiss zur Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen zu finden. Der Deutsche Tierschutzbund appellierte mit einer Aktion vor Ort an Bund und Länder, sofort die Kleingruppenkäfig-Haltung abzuschaffen. Die Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz fordern in ihrem Antrag ebenso den umgehenden Ausstieg. Die Bundesregierung hat nach bisherigen Informationen angeboten, 2028 bzw. 2030 auszusteigen, je nach Regelung wie mit Ausnahmen umgegangen wird.

"Aus Tierschutz- und Verbrauchersicht ist nur ein sofortiger Ausstieg aus der Kleingruppen-Käfighaltung konsequent", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Bereits 2002 gab es das Verbot, das 2006 von der CDU/CSU/FDP Bundesregierung gemeinsam mit der Mehrheit im Bundesrat wieder gekippt wurde. Noch zu Zeiten der ehemaligen Bundesministerin Ilse Aigner wurde wieder über das Ende der Käfigqual verhandelt und die Länder waren sich schon zu dieser Zeit einig, dass ein Verbot kommen muss. Die Käfigbetreiber hatten damit genug Zeit, sich auf das Verbot einzustellen. "Die Käfiglobby hatte genügend Zeit die Haltungssysteme umzustellen. Freiheit für die Hühner jetzt und nicht erst im nächsten Jahrzehnt", fordert Renate Seidel, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, bei der Aktion vor Ort.

Verbraucher und Handel haben sich bereits längst entschieden: Eier mit der Ziffer 3, wie sie zu Recht auch Eier aus Kleingruppenkäfigen tragen, sind durchgefallen und weitgehend ausgelistet. Denn auch in der neuen Käfiggeneration, den sogenannten Kleingruppenkäfigen, können die Tiere zentrale Bedürfnisse und Verhaltensweisen nicht ausleben. Eine verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere, wie sie das Tierschutzgesetz vorschreibt, ist dort nicht möglich. Dazu gehören u. a. scharren, picken, Sandbaden und ungestörtes Ruhen.

Hintergrund: Kleingruppen-Käfige sind verfassungswidrig 2010 bezeichnete das Bundesverfassungsgericht nach der alten, auch die neue Käfiggeneration, die Kleingruppenkäfige, als Verstoß gegen das Grundgesetz und gab damit einer Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz Recht. 2012 legten Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dann einen gemeinsamen Antrag vor, der für das Ende der Kleingruppenkäfige eine Übergangsfrist bis 2023 vorsah. Anfang März stimmte der Bundesrat diesem "Kleingruppenkäfig-Kompromiss" zu. Die damalige Ministerin Aigner lehnte daraufhin den Beschluss des Bundesrates aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab. Damit gilt seit 1. April 2012 Länderrecht und jedes Bundesland entscheidet selbst über die Zukunft der Legehennen.

Sollte heute (11.06.2015) ein Kompromiss gefunden werden, könnte dieser am 22. Juni im Agrarausschuss des Bundesrates und am 10. Juli im Plenum des Bundesrates verabschiedet werden.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 11. Juni 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2015

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