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TIERHALTUNG/663: Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 25. November 2015

Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder

Deutscher Tierschutzbund begrüßt Antrag der hessischen Landesregierung


Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den hessischen Entschließungsantrag zum Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder, der am 27. November auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums steht. Bislang gibt es für die Haltung von Rindern ab dem sechsten Lebensmonat keine rechtlich verbindlichen Vorschriften. In der Anbindehaltung sind die Tiere jeder Möglichkeit beraubt, sich frei zu bewegen oder die wichtigen Sozialkontakte zu anderen Herdenmitgliedern zu pflegen. Obwohl die veraltete Haltungsmethode der Anbindung den Standards einer modernen artgerechten Tierhaltung bei weitem nicht genügt, ist sie noch weit verbreitet, insbesondere in der Milchviehhaltung in Süddeutschland. So stehen beispielsweise in Bayern noch rund 35 Prozent der Milchkühe in Anbindung.

"Der Ausstieg aus der Anbindehaltung ist aus Tierschutzsicht längst überfällig. Diese Form der Tierhaltung ist von einer tiergerechten Haltung weit entfernt und mit einer modernen Landwirtschaft nicht länger vereinbar. Wir unterstützen daher den Antrag von Hessen, auch wenn in diesem leider nicht von einem kompletten Verbot der Anbindehaltung die Rede ist, sondern lediglich von einem Verbot der ganzjährigen Anbindung", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes "Wir fordern die Bundesratsmitglieder auf, für den hessischen Antrag zu stimmen und damit ein Ende dieser tierschutzwidrigen Haltungsform einzuläuten." Im nächsten Schritt wird der Agrarausschuss des Bundesrates zu diesem Thema beraten. Der Deutsche Tierschutzbund hat im Vorfeld der Sitzungen die Fachpolitiker der Länder über die Position des Deutschen Tierschutzbundes informiert und um eine Zustimmung zum Antrag gebeten.

In der ganzjährigen Anbindehaltung haben die Tiere weder Weidegang noch Auslauf und fristen ihr gesamtes Leben im Stall. Dort ist die Bewegungsfreiheit durch die Anbindung aufs äußerste eingeschränkt - die Kuh kann sich lediglich ablegen oder aufrichten. Dabei basieren unter anderem das Komfortverhalten, Ausruhverhalten, das Futteraufnahmeverhalten sowie die Kontaktaufnahme zu anderen Herdenmitgliedern auf der Möglichkeit, sich frei zu bewegen. Die Anbindung schränkt all diese Verhaltensweisen erheblich ein und führt zudem zu Schäden am Bewegungsapparat. Werden die Kühe in sogenannten Kurzständen gehalten, ist in Abhängigkeit der Körperlänge des Tieres die Liegefläche so verkürzt, dass ihre Gliedmaßen oder Euter auf dem Gitterrost der Kotrinne liegen müssen.

Tiergerechte Haltung ist möglich

Ursache für die veraltete Haltungsform und fehlende Neuinvestitionen in eine tierschutzgerechte Haltung ist auch der Preiskampf bei tierischen Produkten: Landwirte können Milch und Fleisch kaum noch kostendeckend produzieren. Handel und Verbraucher müssen hier dringend umdenken und qualitativ hochwertige Produkte aus einer artgerechten Tierhaltung honorieren. Nicht nur aus der Sicht des Tierschutzes, sondern auch im Interesse der Landwirte, wäre es besser, zu einer Rinderzucht zurückzukehren, die es den Landwirten ermöglicht, robuste Tiere tiergerecht mit Weidegang zu halten. Moderne, helle Laufställe mit natürlicher Einstreu zeigen bereits, dass eine tierfreundliche Alternative möglich ist. Diese Ställe bieten zumindest Platz, komfortable Liegeflächen und ermöglichen Sozialkontakte innerhalb der Herde. Viele Landwirte könnten ihre Ställe artgerechter gestalten, wenn der Leistungsdruck durch den Preiskampf nachließe.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 25. November 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2015

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