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TIERHALTUNG/723: Jahrzehntelanger Rechtsbruch bei der Haltung von Sauen in Kastenständen (ARIWA)


Animal Rights Watch - Pressemitteilung vom 12. Februar 2018

Tierschutzvollzug in Deutschland - Jahrzehntelanger Rechtsbruch bei der Haltung von Sauen in Kastenständen


Tierschutz ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Wie die praktische Umsetzung am Widerstand von Politik, Lobby, Justiz und Behörden scheitert, zeigt die aktuelle politische Entwicklung zur Kastenstandhaltung von Zuchtsauen. Seit 30 Jahren ist geregelt, dass es Sauen in Kastenständen möglich sein muss, sich ungehindert und mit ausgestreckten Beinen hinzulegen. Sauenhalter/innen, Kontrollbehörden, Justiz und Politik kümmerte das bisher wenig. Kaum ein Betreiber hält sich an die entsprechende Verordnung. Erst nach jahrelangem öffentlichen Druck, Gerichtsverfahren und Diskussionen schlug Agrarminister Schmidt im August 2017 eine neue Regelung für Kastenstände vor. Diese billigt nicht nur weiterhin illegal enge Käfige. Es sollen auch Übergangszeiten von bis zu 17 Jahren gelten. Am Leid der Tiere würde sich nichts Grundlegendes ändern. Das ZDF-funk-Format Jäger und Sammler berichtet nun mit aktuellem Bildmaterial von Animal Rights Watch (ARIWA) aus Niedersachsen und Brandenburg.

12.02.2018, Berlin: Animal Rights Watch (ARIWA) deckt seit Jahren regelmäßig auf, dass in deutschen Schweinezuchten illegal enge Kastenstände an der Tagesordnung sind, in denen Sauen nahezu bewegungsunfähig fixiert werden. So auch in zwei Schweinezuchten in der Prignitz (Brandenburg) und im Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen), aus denen aktuelles Videomaterial von August und Dezember 2017 vorliegt. Doch Strafanzeigen gegen solche Tierschutzverstöße haben meist keine Wirkung. Ermittlungen werden, wenn sie überhaupt aufgenommen werden, ergebnislos eingestellt. Veterinärbehörden schauen systematisch über das Tierleid hinweg. Dabei ist seit 30 Jahren in den geltenden Verordnungen vorgeschrieben, dass es Sauen in Kastenständen möglich sein muss, sich ungehindert hinzulegen. [1]

Dass die unendlich grausame Haltung von Sauen in Kastenständen nun auf der politischen Agenda auftaucht, ist allein dem persönlichen Einsatz, Mut und Ausscheren verschiedener Personen geschuldet. Tierschutz-Rechercheteams weisen seit Jahren mit heimlich erstellten Videoaufnahmen immer wieder auf diese tierquälerische Praxis hin. Sie riskieren damit, sich strafbar zu machen. Die mutige Kreisverwaltung Jerichower Land scherte mit dem Berufsverbot für Adrianus Straathof (u. a. wegen zu enger Kastenstände) aus dem allgemeinen Wegschauen aus. [2] Dafür riskieren Menschen ihren Arbeitsplatz und kostspielige Klagen der Betreiber. Mit dem Berufsverbot wurde ein Rechtsstreit bis zum Bundesverwaltungsgericht in Gang gesetzt, der juristisch die Sachlage zur Kastenstandbreite klärte. [3] Dafür wurden reichlich Steuergelder eingesetzt.

"Erst nachdem endgültig kein Weg mehr daran vorbeigeht, wird von Bauernverbänden und Politikern über die Umsetzung dieser 30 Jahre alten Verordnung nachgedacht", sagt Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. "Dabei werden auch noch jahrzehntelange Umstellungsfristen und Subventionen gefordert, damit Betriebe, die seit drei Jahrzehnten gegen geltendes Recht verstoßen, sich endlich daran halten 'können'." Das ist nur eines von vielen Beispielen, die eindrücklich zeigen, wie selbst niedrigste Tierschutzanforderungen jahrzehntelang umgangen werden.

"Dabei ist 'Tierschutz' für derartige Minimalanforderungen sowieso ein viel zu großes Wort", betont Sandra Franz: "Wir sprechen hier von Tieren, die ihr gesamtes Leben als Produktionsmaschinen in Gefangenschaft verbringen und regelmäßig hilflos zusehen müssen, wie ihre Ferkel wegen mangelnder Versorgung sterben oder ihnen spätestens nach einigen Wochen entrissen werden. Würde das Verfassungsziel Tierschutz wirklich ernst genommen, dürfte es diese Branche überhaupt nicht geben. Denn ob mit oder ohne Kastenstand, die Schweinezucht und mit ihr die gesamte Tierindustrie verursacht stets unermessliches Leid." Daher fordert ARIWA einen Komplettausstieg aus der Tierproduktion und stattdessen die Förderung pflanzlicher Lebensmittel und des bio-veganen Landbaus. "Nur so können wir wirklich verhindern, dass Abermillionen Tiere für uns Menschen sinnlos leiden", resümiert Sandra Franz.


Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in der Tierindustrie auf und fördert eine tierfreundliche, vegane Lebensweise. Bundesweite Bekanntheit erlangte ARIWA durch die Veröffentlichung von Recherchen in Bio-Betrieben und Schweinezuchtanlagen und durch die Ausrichtung des "Vegan Street Day" in Stuttgart und Dortmund. Zahlreiche politische TV-Magazine sowie viele Print- und Onlinemedien nutzen regelmäßig von ARIWA zur Verfügung gestelltes Bildmaterial.


Anmerkungen:

[1] 1988-2006 war dies so in der Schweinehaltungs-Verordnung geregelt:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl188s0673.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl188s0673.pdf%27%5D__1517477051644
seit 2006 in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/__24.html

[2] https://www.topagrar.com/news/Schwein-News-Schwein-Gravierendes-Urteil-Bisherige-Kastenstaende-zu-klein-2622951.html

[3] BVerwG 3 B 11.16: https://www.bverwg.de/pm/2016/97

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Quelle:
Animal Rights Watch e.V. - ARIWA
E-Mail: presse@ariwa.org
Internet: http://www.ariwa.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2018

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