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JUSTIZ/214: Änderung des Bundesjagdgesetzes - Ende der Zwangsbejagung für Grundstückseigentümer (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 9. Dezember 2013

Änderung des Bundesjagdgesetzes - Ende der Zwangsbejagung für Grundstückseigentümer



Seit dieser Woche gilt die Änderung des Bundesjagdgesetzes, wonach Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Grundstücken unter bestimmten Umständen nicht mehr dulden müssen. Sie können bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, der das verbietet. Die Änderung wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) notwendig. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Anpassung als wichtigen Schritt, weist aber gleichzeitig auf die unzureichende Umsetzung des EGMR-Urteils hin. Ohnehin ist eine weitreichende Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes überfällig.

"Es war schon lange ein Problem, dass Tierliebhaber, Tierschützer und insbesondere Tierschutzorganisationen einer Zwangsbejagung auf ihrem Gelände aus ethischen Gründen nicht widersprechen konnten. Jetzt ist diese antiquierte Regelung endlich zumindest in Teilen abgeschafft", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Allerdings werden Grundeigentümern auch mit der Gesetzesänderung weiterhin unverhältnismäßig hohe Hürden gesetzt. Wir halten die Umsetzung des vom EGMR zugebilligten Rechts daher für unzureichend", so Schröder weiter.

Gemäß dem im Bundesjagdgesetz verankerten Reviersystem sind Grundstücksbesitzer, deren Grundstücksflächen kleiner als 75 Hektar sind, bisher automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft - ob sie wollen oder nicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Juni 2012 jedoch geurteilt, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Gelände nicht uneingeschränkt hinnehmen müssen, sofern sie die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen. Folglich musste die Bundesregierung das System der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften anpassen. Durch Vorgaben und Nebenbestimmungen können die Jagdbehörden eine Grundstücksbefriedung allerdings auch weiterhin so weit einschränken, dass kaum mehr eine Änderung des Status Quo denkbar ist. Zudem können nur Einzelpersonen entsprechende Anträge stellen, so dass Verbände oder Organisationen sowie Tierschutzvereine von dieser Möglichkeit ausgeschlossen sind.

Seit Jahrzehnten drängen die Tier- und Naturschutzverbände in Deutschland darauf, das Bundesjagdgesetz grundsätzlich zu novellieren, da es weder den modernen Anforderungen des Tierschutzes noch des Naturschutzes gerecht wird. So dürfen Jäger dem Jagdrecht zufolge beispielsweise immer noch Hunde und Katzen abschießen oder tierschutzwidrige Totschlagfallen einsetzen. Auch die umstrittene Jagdhundeausbildung an lebenden Enten und Füchsen muss aus Tierschutzsicht endlich der Vergangenheit angehören.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 9. Dezember 2013
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2013