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MELDUNG/219: Tierschutzbund warnt vor Aktionismus bei Geflügelpest (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 18. November 2014

Tierschutzbund warnt vor Aktionismus bei Geflügelpest



Mecklenburg-Vorpommern, Niederlande, Großbritannien: Die Geflügelpest spielt in Europa eine immer größere Rolle. Da Geflügel heutzutage in riesigen Beständen gehalten wird, sind die Auswirkungen dieser Tierseuche immer dramatischer: Mit einem Ausbruch ist oftmals die Tötung von Zehntausenden von Tieren verbunden, teilweise rein vorsorglich. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die vorsorgliche Tötung gesunder Tiere ab. Die Tötung sollte nur als letzte Maßnahme im Falle des Nachweises der Infektion erfolgen. Weil die Geflügelpest ein dauerhaftes Risiko für Geflügelbestände darstellt, fordert der Deutsche Tierschutzbund ein generelles Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen, um die Ansteckungsgefahr durch Tiertourismus zu minimieren.

"Die Konsequenzen der Geflügelpest sind in industriellen Tierhaltungen fataler als in kleinen Beständen: durch die hohe Tierzahl können sich Erreger auf mehr Tiere ausbreiten. Von Tötungsmaßnahmen sind deutlich mehr Tiere betroffen. Die Tötung zigtausender Tiere ist letztlich eine Folge der aus dem Ruder gelaufenen Agrarindustrie: immer mehr Tiere auf immer engerem Raum in immer größeren Ställen. Die Dimension einer Seuche lässt sich so nicht mehr eingrenzen", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Im Falle des Nachweises der Infektion mit dem hochaggressiven Influenza-Virus ist davon auszugehen, dass bis zu 100% der Tiere im Bestand erkranken und verenden werden. Die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, also das Töten eines gesamten Bestandes, ist aus Tierschutzsicht furchtbar, aber unausweichlich. So wollen die Behörden die Gefahr einer Weiterverbreitung des Erregers minimieren. Aber darüber hinaus werden oftmals, so wie in Mecklenburg-Vorpommern geschehen, auch Tiere aus Betrieben im Sperrbezirk, bei denen unter Umständen gar keine Infektion vorliegt, vorbeugend getötet. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die Tötung nicht nachweislich infizierter Tiere ab. Nach Ansicht des Verbandes sollten die Tiere in Risikogebieten vorerst im Stall gehalten sowie Maßnahmen wie ein Verbot des Tierverkehrs, verschärfte Hygienemaßnahmen und unter Umständen eine Schutzimpfung angeordnet werden, bis sicher ist, ob eine Infektion erfolgte oder nicht. Impfungen gegen die Klassische Geflügelpest sind grundsätzlich verboten, da sie keinen 100%igen Schutz bieten, können jedoch im Einzelfall von der Behörde angeordnet werden. In Risikogebieten können Impfungen eine sinnvolle Maßnahme zur Eindämmung der Seuche sein.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 18. November 2014
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2014