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MELDUNG/252: Niedersächsische Vereinbarung setzt Zeichen gegen die Schlachtung trächtiger Rinder (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 23. September 2015

Niedersächsische Vereinbarung setzt Zeichen gegen die Schlachtung trächtiger Rinder


Der Deutsche Tierschutzbund und 22 weitere Institutionen und Interessensverbände haben heute die Niedersächsische Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder unterzeichnet. Initiiert hatte diese der niedersächsische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Christian Meyer. Mit der freiwilligen Vereinbarung sprechen sich die Unterzeichner dafür aus, dass das Schlachten von tragenden Rindern und anderen landwirtschaftlich genutzten Tieren vermieden werden muss - insbesondere ab dem letzten Trächtigkeitsdrittel. Die Schlachtung tragender Tiere ist tierschutzrechtlich bisher grundsätzlich nicht geregelt. Studien zeigen, dass etwa jede zehnte Kuh bei ihrer Schlachtung tragend ist. Die ungeborenen Kälbchen ersticken qualvoll im Mutterleib und werden mit der Gebärmutter als Schlachtabfall entsorgt. Der Deutsche Tierschutzbund trägt diese Tierschutzproblematik mit seiner aktuellen Kampagne "Schlachtabfall?" in die Öffentlichkeit.

"Endlich wird gehandelt, wir können Christian Meyer nur ermutigen, konsequent zu bleiben. Die Bundesregierung ist als Gesetzgeber in der Pflicht, scheint aber bisher nicht mit notwendigen gesetzlichen Verschärfungen handeln zu wollen", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir hoffen, dass dieser Schritt alle Beteiligten der Kette - von den Landwirten und den Tierärzten bis hin zu den Transportunternehmen, Schlachthöfen und Amtsveterinären - entsprechend sensibilisiert. Und wir hoffen, dass deutlich wird, dass es zukünftig aber nicht nur um Regelungen für das letzte Trächtigkeitsdrittel gehen darf. Der Transport und die Schlachtung trächtiger Tiere muss insgesamt unterbunden werden."

Als Reaktion auf den Vorstoß hat sich bereits die "Nordwestdeutsche Kooperation Gravide Rinder" gegründet. Die Kooperation besteht neben Niedersachsen, das den Vorsitz übernimmt, aus den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, welche die niedersächsische Vereinbarung ebenfalls akzeptieren und genau so umsetzen möchten. Die Kooperation plant, eine länderübergreifende Vereinbarung zu erstellen sowie Gespräche mit den anderen Bundesländern zu führen.

Mehr Schutz für Muttertier und Fötus

Der Deutsche Tierschutzbund fordert neben einer verpflichtenden Trächtigkeitsuntersuchung vor dem Transport zum Schlachthof ein nationales und EU-einheitliches Schlachtverbot für trächtige Tiere Auch sollte ihr Transport, zumindest ab dem zweiten Trächtigkeitsdrittel vermieden werden. Darüber hinaus müssen die Zucht, die Pflege und die Haltungsbedingungen dahingehend verbessert werden, dass die Tiere nicht schon in einem jungen Lebensalter unter gesundheitlichen Problemen leiden und bei beginnenden Krankheitsgeschehen aus dem Bestand aussortiert werden.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 23. September 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2015

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