Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt - 20. Mai 2016
Urteil zum Kükentöten: Albert Schweitzer Stiftung kommentiert
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat sich heute mit dem umstrittenen Kükentöten auseinandergesetzt. Das Urteil: Die massenhafte Tötung bleibt erlaubt. Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, kommentiert.
Brütereien in Nordrhein-Westfalen dürfen nach wie vor frisch geschlüpfte männliche Küken töten. Für Mahi Klosterhalfen, den geschäftsführenden Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, ist das Urteil eine Enttäuschung:
»Der Streit ums Kükentöten zeigt deutlich, dass sich die Agrarindustrie regelmäßig am Rand des gesellschaftlich Akzeptierten bewegt. Von alleine wird sie sich nicht von diesem Rand wegbewegen. Daher ist Bundesminister Schmidt aufgefordert, im Tierschutzgesetz ein klares Verbot festzuschreiben.«
Albert Schweitzers Ethik der »Ehrfurcht vor dem Leben« schloss Tiere mit
ein. Schweitzer engagierte sich daher stets für den Tierschutz und lebte
vegetarisch. In seinem Gedenken setzt sich die Albert Schweitzer Stiftung
für unsere Mitwelt seit dem Jahr 2000 gegen die Massentierhaltung und für
die Verbreitung der veganen Lebensweise ein. Mehr erfahren Sie auf
http://albert-schweitzer-stiftung.de/ sowie über @SchweitzerTiere auf
Twitter.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Mai 2016
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2016
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