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TIERVERSUCH/435: Oberstes Schweizer Gericht bestätigt Ende von Hirnversuchen an Affen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 15. Oktober 2009

Oberstes Schweizer Gericht bestätigt Ende von Hirnversuchen an Affen an der Universität Zürich


Ein großer Erfolg für den Tierschutz: Das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, hat mit seinem Urteil vom 13. Oktober 2009 in letzter Instanz bestätigt, dass Tierversuchen an Rhesusaffen für die Hirnforschung keine Genehmigung mehr erteilt wird. Das Gericht maß den Leiden der Versuchstiere größere Bedeutung zu als dem möglichen Nutzen der geplanten Forschungsvorhaben. "Im Hinblick auf das Gerichtsverfahren in Bremen, bei dem die Universität Bremen eine Genehmigung zu Versuchen an Affen einklagen will, hoffen wir, dass dieses Urteil über die Schweiz hinaus Wirkung hat", kommentiert Wolfgang Apel, Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins und Präsident des Deutschen Tierschutzbundes das Urteil.

Bei den Versuchen in Zürich handelte es sich um zwei Vorhaben der Grundlagenforschung. Mithilfe von Hirnuntersuchungen sollte unter anderem Fragen des Lernverhaltens nachgegangen werden. Die bei einem der Projekte eingesetzten Methoden sind quasi identisch mit denen, die bei den derzeit im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens stehenden Affenversuchen an der Universität Bremen eingesetzt werden: Den Rhesusaffen wird der Schädel aufgebohrt, damit Messelektroden ins Hirn geschoben werden können. Sie müssen täglich über Stunden in einem Kasten fixiert Aufgaben an einem Bildschirm lösen. Ihre Mitarbeit bei den über Monate bis Jahre dauernden Versuchen wird durch Wasserentzug erzwungen. Nur wenn sie die Aufgaben erfolgreich lösen, erhalten die dürstenden Tiere tropfenweise Flüssigkeit.

Die Genehmigungsbehörde, das kantonale Veterinäramt, hatte die Versuche 2006 genehmigt. Die zuständige Tierversuchskommission erhob dagegen Einspruch. Sie sah die Würde der Tiere verletzt und hielt die Belastung in den Versuchen für die voraussichtlichen Erkenntnisse für zu groß. Die Gesundheitsdirektion hob 2007 die Tierversuchsgenehmigungen auf. Eine Beschwerde der Forscher gegen diesen Entscheid lehnte das Zürcher Verwaltungsgericht 2008 ab. Jetzt hat das Bundesgericht diese Entscheidung bestätigt. Die Affenversuche bleiben damit endgültig verboten.

In der Schweizer Verfassung ist die Würde der Tiere festgeschrieben - eine Parallele zum grundgesetzlich verbrieften Staatsziel Tierschutz in Deutschland. Das Urteil trägt diesem Verfassungssatz Rechnung und macht deutlich, dass in Zukunft bei der ethischen Bewertung von Tierversuchen Tierwürde und Tierleid schwerer wiegen und der angebebliche Nutzen von Tierexperimenten, insbesondere in der Grundlagenforschung, erheblich kritischer beurteilt werden muss, als das in der Vergangenheit der Fall war.

"Es ist bemerkenswert, dass sich die Schweizer Richter nicht von dem Scheinargument von Hochschulvertretern beeindrucken ließen, ein solches Urteil gefährde den Forschungsstandort Zürich", unterstreicht Wolfgang Apel. "Denn mit dem selben Winkelzug versucht die Universität Bremen, Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf Behörden und sogar die Rechtssprechung zu nehmen. "Wir freuen uns mit unseren Schweizer Kollegen und Mitstreitern und gratulieren ihnen zu diesem großen Erfolg," resümiert Wolfgang Apel.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 15. Oktober 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2009