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TIERVERSUCH/581: Appell an Bundesregierung für mehr Transparenz bei Tierversuchen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 4. Dezember 2013

Appell an Bundesregierung für mehr Transparenz bei Tierversuchen



Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der neuen Versuchstiermeldeverordnung zugestimmt. Zusätzlich bittet er die Bundesregierung in einer Entschließung, zukünftig auch Tiere in der Versuchstierstatistik zu zählen, die zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchtet, aber nicht in Tierversuchen eingesetzt, sondern stattdessen als "Überschuss" getötet werden. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Bundesregierung, der Entschließung zu folgen und so die Chance zu nutzen, das Bekenntnis zu mehr Tierschutz aus dem Koalitionsvertrag direkt umzusetzen.

Gerade erst wurde Deutschland von der Meldung erschüttert, dass im letzten Jahr mehr als drei Millionen Tiere in Tierversuchen eingesetzt wurden. Doch was viele nicht wissen: In der jährlich vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) veröffentlichten Versuchstierstatistik werden lediglich die Tiere aufgelistet, die für wissenschaftliche Zwecke in Versuchen oder anderen Verfahren verwendet wurden. Die Anzahl der Tiere, die gebraucht wird, um das System Tierversuch aufrecht zu erhalten, ist um ein vielfaches höher. Um die von den Forschern für ihre Versuche gewünschten Tiere zu erhalten, werden Abermillionen von Zuchttieren benötigt. Gerade für den Bereich der Gentechnik ist neben unzähligen Elterntieren auch der "Ausschuss" an Tieren, die nicht die beabsichtigte Veränderung im Erbgut tragen oder die kaum lebensfähig mit Missbildungen auf die Welt kommen, enorm hoch. Diese Tiere werden getötet, ohne dass ihre Zahl veröffentlicht wird, da dies bislang gesetzlich nicht vorgesehen war. Auch der neue Entwurf für eine Versuchstiermeldeverordnung ändert in seiner jetzigen Fassung nichts an diesem Missstand.

Der Deutsche Tierschutzbund hatte daher zum Verordnungsentwurf Stellung genommen und den Bundesrat dazu aufgefordert, die Aufnahme der Zählung der Tiere aus der sogenannten "Vorratshaltung" in die Versuchstiermeldeverordnung zu erwirken. Nur so ist es möglich, die Anzahl der Tiere zu überblicken und auszuwerten, damit Maßnahmen ergriffen werden können, um die Zahl der Tiere in diesem Bereich zu reduzieren. "Wir freuen uns daher sehr, dass der Bundesrat mit seiner Entschließung ein deutliches Zeichen für mehr Transparenz und mehr Tierschutz im Bereich Tierversuche gesetzt hat", so Dr. Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der Akademie für Tierschutz. "Die drei Millionen Tiere aus der Statistik des BMELV sind nur die Spitze des Eisbergs. Das gesamte Ausmaß des Tierleids rund um Tierversuche ist ohne genaue Zahlen kaum zu fassen. Um die Tiere besser schützen zu können und der Öffentlichkeit Aufschluss über die Verwendung ihrer Steuergelder zu geben, die auch in Tierversuche fließen, müssen alle Tiere gezählt werden. Wir appellieren daher an die neue Bundesregierung, die Entschließung des Bundesrats umzusetzen und damit zum Beginn der Legislaturperiode ein Zeichen für mehr Tierschutz zu setzen", so Rusche abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 4. Dezember 2013
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2013